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    • CommentAuthorMaxXx1605
    • CommentTimeAug 12th 2009
     
    Hey Leute,

    hab einige Fragen an euch, ich hoffe ihr könnt mir behilflich sein.

    Also ich bin seit Februar beim Zivildienst und müsste demzufolge noch bis Ende Oktober machen.
    Ich hätte gerne schon etwas eher begonnen, aber in meiner näheren Umgebung gab es keine freien Plätze.

    Jetzt meine Fragen:
    -Darf ich den Zivildienst einen Monat vorher beenden, wenn ich ein Studium beginnen will?
    Wenn ja, muss ich meine restlichen freien Tage(14) zur Milderung der "Härte"
    einsetzen (Studium beginnt nur im Wintersemester)?

    -Ich hatte vor fast 2 Monaten ein Urlaubsantrag eingereicht, der aber erst vor einer Woche
    abgelehnt wurde, da im September kein Fahrer weiter verfügbar ist.
    Ich weiß, dass einen der Urlaub zusteht, tritt jetzt der Fall ein, dass ich meine freien
    Urlaubstage nicht zur Milderung der Härte einsetzen muss, ist dann meine Dienststelle
    verpflichtet, mir den Urlaub im September zu gewähren, weil ich den letzten Monat nicht
    mehr da bin?

    -muss meine Dienststelle dem Sonderurlaub zustimmen, oder ist es gesetzlich geregelt, dass
    der Zivildienstleistende diesen Urlaub erhält, um seinen weiteren Werdegang nicht zu
    verbauen?(denn ich habe eine sehr, sehr gemeine Chefin)

    -wie sieht es mit der Bezahlung für den letzten Monat aus, die fällt sicher weg, oder?
    was ist aber mit dem Entlassungsgeld??

    -ach ja, oder muss ich überhaupt einen völlig anderen Antrag stellen, nämlich den auf
    vorzeitige Entlassung, oder kommt das aufs selbe?

    Ich kenne mich echt nicht gut aus, hoffe ihr könnt helfen

    THX

    MfG
    • CommentAuthorfelix
    • CommentTimeAug 13th 2009
     
    Moin! Du möchtest also deinen Zivildienst auf Grund besonderer Härte um einen Monat verkürzen. Ich gehe davon aus, dass du bereits einen entsprechenden Antrag bei deiner Verwaltungsstelle gestellt hast. - Diese eitet den Antrag weiter an das BAZ in Köln welches über den Antrag enscheidet. - Dieses wird sich sicherlic - wie ich auch - ragen, warum du deinen Urlaub nicht omplett bis zum Schluss aufgehoben hast und so den Oktober freigemacht hast!
    Aber gut ... Bei vorzeitiger Entlassung herhälst du ein anteiliges Entlassungsgeld. - Achte bitte auch darauf dass du ebenfalls Anspuch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld hast!!!

    Zum Sonderurlaub: Wofür willst du Sonderurlaub? - Hier gibt es Unterschiede. Manchmal muss und manchmal kann die ZDS ihn gewähren.

    Bitte um Rückmeldung, ob dein Antrag angenommen wurde.
    • CommentAuthorMaxXx1605
    • CommentTimeAug 19th 2009
     
    Ich habe noch keinen Antrag gestellt, weil ich den Bescheid der FH noch nicht bekommen hatte, ist aber heute angekommen.
    ich habe jetzt noch ca. 2 Wochen Resturlaub, also werde ich die sicher zur Milderung des Härtefa
    • CommentAuthorMaxXx1605
    • CommentTimeAug 19th 2009
     
    lls einsetzen müssen.
    Ich werde einfach mal den Regionalbetreuer anrufen, aber danke schon mal für die Hilfe!!