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    • CommentAuthorzinsid
    • CommentTimeJul 29th 2009
     
    Hallo Comunity!

    Ich werde meinen Zivildienst voraussichtilich im September nächsten Jahres in einer Art Jugendherberge antreten.
    Die Arbeit dort ist in zwei Schichten unterteilt, den Innendienst und den Außendienst.
    Während ich den Innendienst absolviere, immer eine Woche lang, wird mir eine Unterkunft in der Jugendherberge
    zugestellt. Ich bin verpflichtet, meine Zeit dort zu verbringen, da ich auch nach dem Schichtende noch Bereitschafts-
    dienst habe.
    Nach dieser Woche beginnt der Außendienst, da werde ich wieder zu einem "Heimschläfer".

    Habe ich ein Recht auf einen Mobilitätszuschlag, auch wenn die Dienststelle nur 27 km mit dem Auto entfernt ist?
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJul 29th 2009
     
    Ich glaub du kannst nicht wechselseitig Heimschläfer und dienstlich wohnender. Du wirst eher eine Nachtausgangserlaubnis bekommen... is ja auch egal....

    Für die 27 km bekommst du kein Mobilitätszuschlag weil du mindestens 30km weit weg wohnen musst....

    LG