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    • CommentAuthorbambinchen
    • CommentTimeJul 10th 2009
     
    hallo!

    Mein freund macht ab nächsten monat (August) zivi. ist bis dahin noch in einem arbeitsverhältniss welches ihm dann aber zum 31.07 gekündigt wurde, sodass er nach dem zivi erstmal keine stelle hätte.
    muss er sich jetzt schon arbeitslos melden und dem arbeitsamt mitteilen dass er dann nach dem zivi keine stelle hat?

    danke im vorraus =)
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJul 11th 2009
     
    Dein Freund sollte vor allem schauen, wann er seine Einberufung erhalten hat, wann er es seinem chef gesagt hat und wann er geklündigt wurde, weil ggf. ist die Kündigung nicht erlaubt weil ein besonerer Kündigungsschutz für Wehrpflichtige besteht.....

    LG