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    • CommentAuthorBalu
    • CommentTimeJul 2nd 2009
     
    Ok hier ein Problem über das ich mir seit einiger Zeit den Kopf zerbreche. Die Suchfuntktion lieferte hier leider auch kein ganz passendes Ergebnis deshalb hoffe ich einfach mal das mir hier jemand helfen kann.

    Die Ausgangssituation ist das meine Freundin in eine andere Stadt ziehen wird um zu studieren, diese ist allerdings 200km von unserem jetzigen Wohnort entfernt. Als junger verliebter Mensch liegt mir jetzt natürlich einiges daran irgendwie bei ihr zu bleiben obwohl bei mir jetzt natürlich erstmal der Zivildienst ansteht =). Nur sieht die praktische Umsetzung vom Dienst in einer anderen Stadt sehr kompliziert aus.

    Zunächst einmal würde ich eine gemeinsame Wohnung anstatt einer dienstlichen Unterkunft vorziehen, die Heimschlaferlaubnis dürfte nicht so schwer zu bekommen sein da viele Stellen keine Unterkünfte mehr oder generell nicht anbieten (ist ziemlich spät geworden bei mir geb ich ja zu ;-) ).

    Meine Hauptfrage ist deshalb ab wann genau die Unterhaltssicherungsbehörde was an Mietbeihilfe leistet, denn den Rest MÜSSEN soweit ich weiss die Dienststellen zahlen, weshalb ich auch schon an einer Stelle abgelehnt wurde. Kein Wunder. Obwohl man eine geteilte kleine Wohnung eigentlich auch mit Sold bezahlen könnte aber das nützt einem dann wohl nichts.

    Die zugehörige Stelle aus dem Unterhaltssicherungsgesetzt ist §7a, nachzulesen unter:
    http://www.gesetze-im-internet.de/usg/__7a.html

    Dazu muss man sagen das ich erst verweigert habe und noch nicht einberufen wurde, somit hat mein Zivildienst noch nicht begonnen und ich könnte laut Absatz 2.2 wenigstens 70% von der Behörde erstattet bekommen. Bei einem geschätzten Mietpreis von ca. 300 Euro, verteilt auf mich und meine Freundin jeweils 150 und davon 30% wären 45 Euro mit der ich die Dienststelle noch monatlich belasten müsste, was sie sich vllt unter Umständen noch gefallen lässt.

    Der folgende Satz macht mir jedoch Gedanken: "Keine Mietbeihilfe erhalten Wehrpflichtige, die im Eigentum der Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 stehenden Wohnraum nutzen und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 10 verfügen."

    Es ist nämlich durchaus so das ich über kein eigenes Einkommen verfüge, ich frag mich jedoch ob das nur eine der Bedinungen ist (Familienwohnraum nutzen UND nix verdienen), oder allein schon reicht um mir nichts zu geben. Desweiteren habe ich irgendwo gelesen das man diesen Zuschuss nur bekommt wenn man die Wohnung "unbedingt" benötigt, was auch wieder fraglich ist. Ein gebrochenes Herz wird da zwar wahrscheinlich nicht gewertet aber theoretisch brauche ich die Stelle unbedingt für den Dienst in der anderen Stadt, da eine Entfernung von 200km zum Dienst nicht zumutbar ist.

    Naja ich hab schon im Bundesamt für Zivildienst angerufen und selbst die Beraterin dort war sich nicht ganz sicher wie das alles aussieht, wirklich kompliziert das ganze. Ich hoffe das sich jemand von euch auskennt und mir weiterhelfen kann, vielleicht hat ja jemand mal etwas ähnliches gemacht =).