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    • CommentAuthoralibaba89
    • CommentTimeMay 16th 2009
     
    Hallo,
    ich werde demnächst eine Zivildienststelle antreten die nicht weit weg von meinem zuhause ist.
    Deshalb wollte ich fragen ob und wie ich mir das Essensgeld auszahlen lassen kann?
    Danke für Antworten
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeMay 16th 2009
     
    Das musst du mit deiner Zivi-Stelle absprechen. Eigentlich muss das beim "Einstellungsgespräch" wo du die ganzen Papiere unterschreiben hast müssen (wenn du nicht zwangszugewiesen worden bist) besprochen worden und auf dem einberufungsvorschlag angekreuzt worden sein......
    • CommentAuthormrtn
    • CommentTimeAug 12th 2009
     
    bis wann muss man dies abgesprochen haben?!
    ich wusste anfangs nicht einmal, dass man dies tun kann und habe nun schon alles unterschrieben gehabt.

    mein zivildienst fängt am 1 september an und ich habe meinen einberufungsbescheid usw schon bekommen.

    kann ich also "nachträglich" einen antrag auf verzicht der verpflegung stellen?!
    • CommentAuthorfelix
    • CommentTimeAug 13th 2009
     
    In der Regel bekommst du das Geld nur ausgezahlt, wenn die ZDS keine Verpflegung stellen kann.2
    • CommentAuthormrtn
    • CommentTimeAug 23rd 2009
     
    also mir wurde mitgeteilt, dass der "verzicht auf verpflegung möglich ist".
    jedoch war auf den papieren, bzw dem vertrag da nichts angekreuzt vonwegen "verzicht". aber zu diesem zeitpunkt wusste ich ja auch noch gar nichts über diese möglichkeit, da ich meine info-unterlagen erst später zusammen mit meiner förmlichen einberufung bekommen habe.

    ist es allgemein möglich, noch nachträglich auf die verpflegung zu verzichten ?!
    • CommentAuthorfelix
    • CommentTimeAug 29th 2009
     
    ja eine Änderung ist im gegenseitigen Einvernehmen mit der ZDS jederzeit möglich.
    • CommentAuthorwhitey
    • CommentTimeSep 3rd 2009
     
    bekommt man dann den einfachen oder den doppelten Satz?
    Mir wurde von meiner ZDS gesagt, ich bekomme nur dein einzelnen Satz, da ich ja zuHause wohne. Würde ich den doppelten Satz haben wollen, müsste ich in der Stelle wohnen.
    Ist das richtig so?
    Noch eine weitere Frage: habe ich ein anrecht auf Fahrgeld? Ich fahre jeden morgen 20km zu Stelle und zurück.
    • CommentAuthorfelix
    • CommentTimeSep 3rd 2009
     
    Die Dienststelle ist verpflichtet dir den doppelten Satz zu zahlen, wenn ein dauerhafter Verzicht im gegenseitigem Einvernehmen vereinbart ist. - Bleibe hier hartnäckig!

    Ja du hast Anrecht auf fahrgeld. Je nach dem was günstiger ist: Entweder das Geld für eine Monatskarte im ÖPNV. Oder 0,20€ /Kilometer, wenn du Mit dem auto fahren kannst.
    • CommentAuthorwhitey
    • CommentTimeSep 4th 2009
     
    Ich habe mich ja mit meinem Chef unterhalten, der meinte dann, wenn ich den doppelten Betrag haben möchte, müsste ich im zur ZDS gehörenden Wohnheim wohnen.
    Ist das rechtens? Kann ich mich da auf irgendwas berufen?
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeSep 7th 2009
     
    Versuchs mal mit dem Leitfaden für den Zivildienst.... Abschnitt F 6

    zu deinem "Problem" steht in abschnitt F 6.2 was....