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    • CommentAuthorJePP
    • CommentTimeMay 13th 2009
     
    Hallo zusammen,

    folgendes:
    Ich will meinen Zivildienst Anfang Juli/August etc. anfangen, habe allerdings bisher keine Stelle (weil ich dachte, ich käme ins ausland...).
    Ich lebe z.Z. mit meiner Mutter und ihrem Freund zusammen in einer Wohnung in Köln. Juli/August etc. ziehen diese nach Bonn in eine kleinere Wohnung um, in der ich nicht wirklich lange, wenn überhaupt, wohnen will.

    Mitbeihilfe erhält man ja nur dann zu 100%, wenn man min. 6 Monate vor Dienstbeginn eine eigene Wohnung bewohnt. Das ist bei mir nicht der Fall. Nun habe ich aber noch gelesen, dass man trotzdem 70% erhalten kann (max. 208€) wenn man eine Wohnung "dringend benötigt". Dies ist z.B. dann der Fall, wenn i.d. (neuen) elterlichen Wohnung kein eigenes Zimmer zur Verfügung steht, mit etwas Biegen und Drehen stimmt das so mit der Wohnung in Bonn (3 Zimmer+Küche+Balkon).

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Angenommen, meine Zivistelle bietet mir eine Unterkunft. Kann ich dennoch sagen: "Ich will diese Unterkunft nicht, sondern in einer eigenen Wohnung wohnen" und erhalte trotzdem die 70% Mitbeihilfe? Die restlichen 30% würde ich mir dann ja per Nebenjob verdienen können.

    Und sofern die Zivistelle keine Unterkunft bieten kann, muss sie das restliche Geld für die Miete zahlen, richtig? Aber es wäre doch absurd, wenn ich mit dem Wissen mir die dickste Luxuswohnung zulegen würde, das würde ja heißen, dass lasche 208€ vom Staat (maximalgrenze) und plötzlich (übertrieben) sagen wir mal 300€ von der Stelle kommen müssen - oder können die einfach sagen, das wollen wir nicht mittragen und mich so nicht annehmen? (-> Das würde bedeuten, es wäre sinnvoll, sich eine eher billige Wohnung zu suchen, um die Stelle finanziell entlasten zu können, worauf sie mich vermutlich eher annehmen!)

    Ich hoffe auf eure Hilfe!
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeMay 14th 2009
     
    Also erstmal würdest du keine Beihilfe von der Unterhaltssicherungsbehörde (USB) bekommen, weil bei deiner Mutter theoretisch eine Unterkunft hättest (Faustformel: Pro Person ein Zimmer).

    Wenn du eine dienstliche Unterkunft angeordnet bekomst, kannst du auch nicht in eine eigene Wohnung ziehen, weil dann hast du ja den Wohnraum in deiner ZDS und dann gibts auch keine Beihilfe.

    Die fehlenden 30% müsstest du nicht mit nem Nebenjob erwirtschaften (den darfst du so oder so nur haben wenn deine Dienststelle zustimmt) denn die Differenz muss deine Dienststelle bezahlen.

    infos dazu findest du auch HIER: http://www.zivildienst.de/cln_027/lang_de/nn_151310/Content/de/DienstLeisten/Einkuenfte/Unterkunft/Untmietundmietnebenkosten.html
    • CommentAuthorJePP
    • CommentTimeMay 15th 2009
     
    Ok, danke.

    ... Aber das heißt ja auch, dass, wenn keine Unterkunft geboten werden kann, die mir die Miete zahlen müssen, oder nicht? Oder ist es mir gar nicht erlaubt, eine eigene Wohnung zu beziehen? (dh ich müsste bei Eltern bleiben)

    (viel zu verwirrend, das ganze)
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeMay 16th 2009
     
    du kannst natürlich eine wohnung beziehen, aber es kann sein, dass dann deinen Zivi-Stelle sagt, dass sie dich nicht haben können/wollen weil das zu teuer wird und du versetzt werden musst (das können sie einfach so entscheiden und beantragen, dazu wirst du nciht gehört)!

    Die USB wird dir mit fast fast definitiver Sicherheit deine Wohnung nicht bezahlen weil halt kein dringender bedarf besteht...... kannst es versuchen, aber es is halt sehr wahrscheinlich, dass die dir das ganze ablehnen. Aber fragen kostet nichts, aber lass dir so eine Info dann schriftlich geben ;)