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    • CommentAuthorStuhlio
    • CommentTimeMay 11th 2009
     
    Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Ich habe gerade meinen Zivildienst abgeleistet, Dienstende war der 30.4.2009. Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben und arbeite jetzt noch 3 Monate weiter für die Einrichtung als Angestellter.
    Ich wohne nach wie vor mit ein paar Mitbewohnern (Die sich in der gleichen Situtation befinden) in der Dienstunterkunft bis meine Arbeitszeit zu ende ist.
    Ich habe mich die letzten Tage stark gewundert, wo mein Entlassungsgeld wohl bleibt. Einer meiner Mitbewohner hat heute einen unserer Vorgesetzten gefragt, was denn nun mit dem Entlassungsgeld sei. Diese haben ihm dann gesagt, das sie das Geld nicht auszahlen, da möglicherweise Restaurationskosten für unsere Unterkünfte anfallen. Vorher haben wir keinerlei Benachrichtigung erhalten!

    Ist die Dienststelle für derartige Handlungen berechtigt? Habe auch gelesen, das wenn das Entlassungsgeld erst später ausgezahlt wird es sich auf mögliche Sozialhilfeleistungen (z.B. Arbeitslosengeld bis Beginn des Studiums) auswirkt.
    Bitte um Hilfe!
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeMay 12th 2009
     
    Wendet euch schnellstmöglich an euren Regionalbetreuer!!!!
    Das Geld MUSS ausgezahlt werden...

    mahnt es am besten schriftlich mit einschreiben an, dann habt ihr was in der hand wenn die es weiter rauszögern und könnt u.U. auch noch ne verzinsung für das geld als schadenersatz fordern......

    Wenn die Dienststelle eine Unterkunft bereit stellt, muss diese auch für die Reperaturen aufkommen, es sei denn ihr habt fahrlässig oder mutwillig was kaputt gemacht, aber ausgezahlt werden muss das entlassungsgeld ersteinmal