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    • CommentAuthorFranke
    • CommentTimeMay 10th 2009
     
    Gelten die 2 Wochen Einspruchsfrist, die bei Erhalt des Musterungsergebnisses in Kraft treten, auch für die Verweigerung? Oder hat man da mehr Zeit?
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeMay 11th 2009
     
    Wenn du meinst, dass du nur 2 wochen nach der Musterung verweigern kannst, kann ich dir sagen, dass du auch noch verweigern kannst, wenn du schon beim bund bist.