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    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeMar 13th 2009
     
    Hallo liebe (Ex-)Zivis und alle die es noch werden wollen.... ;)

    Mir ist gerade eine Zeitungsmeldung in die Hände gefallen die für alle mal zur Info interessant sein könnte:

    Wochenlang geschwänzt – Zivi vor Gericht
    Jugendrichter verwarnt 19-Jährigen und verurteilt ihn zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit
    Von Bettina Thoenes

    Eigentlich habe der Zivildienstleistende ja noch Glück gehabt, findet Jugendrichter Winrich Steinberg. Wäre er beim Bund gewesen, hätte ihm das Schwänzen des Dienstes gleich Knast eingebracht. "Da wären sofort die Feldjäger gekommen."

    Sechs Wochen hatte der heute 19-Jährige seinen Zivildienst in einem Krankenhaus geschwänzt. In einem Disziplinarverfahren musste er deshalb schon 800 Euro zahlen. "Da ist ja Ihr ganzes Entlassungsgeld flöten gegangen", stellt der Jugendrichter fest. Doch damit nicht genug. Gestern musste sich der Heranwachsende im Amtsgericht auch noch wegen Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz verantworten.

    Reumütig sitzt er auf der Anklagebank. Er sei unterwegs gewesen, im Harz, und abends nicht mehr zurückgekommen. "Es war halt so, ich habe dann einen Tag abgeklemmt."

    Und danach? Da habe er Angst gehabt, wieder im Krankenhaus zu erscheinen. "Ich habe es immer wieder aufgeschoben. Das war eine Dummheit von mir." Bis sich das Krankenhaus meldete. Und auch das Bundesamt für Zivildienst.

    Eine Vogel-Strauß-Politik nennt es der Jugendrichter. "Dass ein solches Verhalten Konsequenzen hat, weiß man doch." Zumindest als Zivildienstleistender.

    Noch soll auf den 19-Jährigen das Jugendrecht angewendet werden. Auch das ist sein Glück. Bei Erwachsenen kann ein solcher Verstoß gar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

    Es geht aber in diesem Fall nicht nur um ein paar Tage, sondern um sechs Wochen. Da müsse auch strafrechtlich Flagge gezeigt werden, meint die Staatsanwältin und plädiert für 30 Stunden gemeinnützige Arbeit. "Ich bin selbst schuld", kommentiert der Angeklagte kleinlaut die Aussicht auf Arbeitsstunden.

    Der Jugendrichter setzt in seinem Urteil noch eine Verwarnung drauf. Der 19-Jährige ist wegen Diebstahls bereits vorbelastet. "Eine Verwarnung hängt die Latte höher." Sollte er noch einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, muss er mit Freiheitsentzug rechnen.

    Zum Schluss noch ein guter Rat an den Arbeitslosen ohne Ausbildung: Er solle sich um Schulabschluss und Lehrstelle bemühen. "Nehmen sie Ihr Leben in Angriff" sagt der Richter. "Und stecken sie nicht wieder den Kopf in den Sand."
    Freitag, 13.03.2009 (Braunschweiger Zeitung; http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/9997726 )