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    • CommentAuthorRocco
    • CommentTimeMar 10th 2009
     
    Hallo,
    ich bin Enmde Februar zum Kreiswehrersatzamt gegangen um zu fragen, wann ich denn zum bUnd sollte (da meine Ausbildung am 18.2.09 fertig war u ich keine Arbeit zurzeit hatte). Beim Kreiswehrersatzamt meinte er, ich bin noch nicht eingetrasgen, ich sollte erst zum 1.7. hin. Ich schickte ein Antrag, dass ich doch bitte in Berlin/brandenburg bleiben könne... Eine Woche später kam ein Schreiben: ich sollte ab 1.4.09 in Erfurt sein.
    Also absolut nicht das was ich möcvhte!! Gleich danach hatte ich ein Schreiben zur Verweigerung abgeschickt. Erst eins ohne Begründung und 2 tage später eins mit Begründung!
    Ich hab jetzt noch 3 Wochen Zeit, dann müsste ich eigendl in Erfurt beim Bund sein.
    Jetzt habe ich gehört, dass das Schreiben mind. 1-2 Monate brauch um einzugehen.
    Muss ich jetzt am 1.4.09 dort hin??? Für 1 Monat und dann geh ich zum Zivildienst oder wie läuft das ab???
    Würde mich freuen wenn ihr schreibt....
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeMar 11th 2009 bearbeitet
     
    Hallo Rocco,

    also wenn deine Verweigerung bis zum 1.4. nicht durch ist (also du den Brief hast das du berechtigt bist) MUSST du erstmal zum Bund, du darfst dann aber, das werden dir dann deine Vorgesetzten auch sagen, die Schießübungen verweigern.

    Aber beim Bund kannst du dir nun mal nicht aussuchen wo du hinkommst - im Gegensatz zum ZD - aber wie das ist wenn du direkt vom WD zum ZD gehst weiß ich nicht, vllt kann dir das jemand sagen.
    Aber du bekommst wenn du in Erfurt bist ja noch einen Entfernungszuschlag zum Sold, das sollteste dir auch überlegen.... (Beim Zivildienst heißt das Entfernungspauschale und das sind 0,51€ pro km (für max.400 km) ich denk mal beim WD is das ähnlich....)

    LG