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    • CommentAuthorSpoken
    • CommentTimeMar 6th 2009
     
    Hallo zusammen. In meiner Dienststelle gibt es neben mir noch drei weitere Zivis.
    Wir waren alle der Meinung, dass wir zu wenig Verpfelgungsgeld erhalten haben.
    Ich möchte euch mein/unser Problem mal weiter erläutern:

    Am ersten Tag wurden wir gefragt,
    ob wir in der Dienststelle essen möchten oder lieber auf das Essen verzichten und stattdessen
    das Verpflegungsgeld erhalten möchten. Wir waren alle der Meinung,
    dass es für uns besser sei das Verpflegungsgeld zu bekommen und komplett auf das Essen zu verzichten.

    Auf unseren Lohnabrechnung wir angezeigt,
    dass wir allerdings nur die Tage bezahlt bekommen,
    die wir in der Dienststelle verbringen.
    Wir wurden misstrauisch, ob dies rechtens sei und wir suchten ein Gespräch mit unserem Chef.
    Dieser sagte, dass unser misstrauen "blödsinn" sei und
    er uns nach dem Leitfaden auszahlen würde.
    "Wir würden nur den einfach Satz bekommen müssen,
    weil die Dienststelle das Essen angeboten hat."

    Er stellte uns vor zwei Optionen:
    1. Wir könnten 30 bzw 31 Tage bezahlt bekommen,
    allerdings nur mit dem einfachen Satz (3,60 EUR)
    ODER
    2.Wir könnten den doppelten Satz (7,20 EUR) bekommen,
    allerdings abzüglich "freie Tage", Krankheit, etc.

    Ich dachte, dies sei alles über den Leitfaden vom BAZ geregelt.
    Wir fragten uns nun, ob die Dienststellen wirklich so ein großen Spielraum mit unserem Geld haben?
    Müssen wir die Aussage vom Chef einfach so hinnehmen?
    Können wir dagegen angehen? Wenn ja, wie??

    Danke im Voraus für eure Antworten!
    Gruß, Lukas
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeMar 9th 2009 bearbeitet
     
    Hi Lukas,

    Vereinbaren ZDL und ZDS bei Beginn der Zivildienstzeit schriftlich und einvernehmlich den Verzicht auf die Inanspruchnahme / Bereitstellung aller Mahlzeiten, so ist dem ZDL der (!!!)doppelte(!!!) Tagessatz zu zahlen. Wird der durchgängige Verzicht auf eine Mahlzeit vereinbart, so erhält der ZDL auch hierfür den doppelten Verpflegungssatz (z.B. bei durchgängigem Verzicht auf Frühstück 2,20 EURO).
    (Leitfaden Abschnitt F 6.2)

    Also müsstet ihr die 7,20€ bekommen wenn ihr alle Mahlzeiten "selber" organisiert....

    Bei Urlaub, arbeitsfreien Tagen oder Dienstunfähigkeit durch Erkrankung ohne stationäre Behandlung erhält der ZDL doppeltes Verpflegungsgeld. Dies gilt nicht bei Dienstreisen und Reisen im Interesse der Zivildienststelle, wenn am Dienstort unentgeltlich Gemeinschaftsverpflegung bereitgestellt wird.
    (Leitfaden Abschnitt F 6.6)

    Von daher müsstet Ihr die 7,20€ pro Tag, egal ob Dienst oder kein Dienst ausgezahlt bekommen.

    Allgemein könnt Ihr im Leitfaden Abschnitt F alles nachlesen was ums Geld geht. Den Leitfaden Abschnitt F findet Ihr unter dieser Adresse:
    http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/Navigation/LeitfSondInfos/Leitfaden/F/F6/AbschnittF6__Node.html__nnn=true

    Ansonsten MUSS eure ZDS auch ein Exemplar haben und dort steht das dann auch so drin.

    LG
    Danniel