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    • CommentAuthorKaito1412
    • CommentTimeFeb 27th 2009
     
    Hallo,

    ich bin noch bis Ende April im Zivildienst, habe aber ab dem 03.04 Erholungsurlaub bis zum Ende des Dienstes mit Nebentätigkeit (Studium).

    Ich bin ebenfalls beim Psychologen in der Behandlung und habe nun folgende Frage:

    Droht mir für den letzten Monat aktiven Zivildienst (in dem noch die Heilfürsorge die Kosten für Psychotherapie trägt), tatsächlich noch der Rausschmiss?

    Der Psychologe hat mir folgendes diagnostiziert:
    1.: Depressive Störung / Angststörung, gemischt
    2.: Zwangsgedanken / Zwangshandlung

    Ich bin nun auf der Suche nach einer klaren Antwort (unter Google) auf keine sinnige Antwort gestoßen und ich möchte gerne kurz beschreiben, wie ich dazu stehe.
    Die Psychotherapie hilft mir persönlich sehr, wie ich immer wieder feststellen kann und deshalb möchte ich diese gerne durchziehen.
    Ebenso möchte ich aber nicht aus dem Zivildienst rausgeschmissen werden, da ich mir erstens diese Peinlichkeit ersparen möchte, ebenso will ich ungerne später irgendwann für einen Monat Dienst leisten und ich mag die Arbeit auch sehr gerne.

    Ich habe zwar gelesen, dass die Bearbeitung eines Antrags auf Kostenübernahme durchaus etwas dauern kann, aber ich möchte wirklich nicht aus dem Zivildienst fliegen oder die Behandlung abbrechen.

    Was habt ihr für Ratschläge oder Antworten?
    Bin für jede dankbar.

    Gruß, Kaito1412.
    • CommentAuthorflare
    • CommentTimeMar 1st 2009
     
    Ist deine Angst nun, dass die Heilfürsorge deiner Zivildienststelle mitteilt, dass du einen Psychologen beanspruchst?

    Enorm viele junge Menschen leiden unter Depressionen und ich finde, wenn es deine Arbeit nicht beeinträchtigt, spricht nichts dagegen, dass du deinen Dienst weiterhin leistest.
    Deine Dienststelle sollte auch eigentlich nichts davon mitbekommen, wenn du denen es nicht sagst.
    Falls doch und die sind dagegen, dann erfolgt erstmal eine erneute Tauglichkeitsprüfung und der Arzt schickt das dann zum Amt und dort wird dann letztendlich entschieden, ob du ausgemustert wirst.
    Und wenn du ausgemusert worden bist, musst du auch keinen weiteren Dienst leisten.
    • CommentAuthorKaito1412
    • CommentTimeMar 1st 2009
     
    Hi,

    danke erst einmal für die Antwort.
    Natürlich möchte ich nicht, dass die Zivildienststelle etwas davon mitbekommen, aber ebenso möchte ich nicht, dass ich zurückgestellt werde (T4) oder nachträglich ausgemustert werde (T5). Ich möchte gerne noch die kurze Zeit im Zivildienst ableisten und nicht irgendwie vorher aus dem Zivildienst herausgeholt werden.

    Gruß, Kaito1412.