Allgemein    Zivildienst    Dienststellen    Forum  
nicht eingeloggt (Einloggen)

Du möchtest im Zivildienst Forum mitdiskutieren? Wenn du bereits einen Account hast, dann logge dich ein.

Falls du keinen Account hast kannst du dich, hier registrieren.


Dieses Zivildienst Forum soll Zivildienstleistenden eine Möglichkeit geben über den Zivildienst zu diskutieren.

Datenschutz
Haftungsauschluss
Impressum

Der Zivi Treff nutzt das Vanilla 1.1.2 Forum mit Modifikationen von M. Schöffler, IT-Entwicklungen.

    • CommentAuthorJulia
    • CommentTimeFeb 26th 2009
     
    Hallo,

    Ich habe ein paar Probleme mit meiner Zivildienststelle und hätte gerne ein paar Informationen von euch, in Bezug auf die Frage, ob mir nur die normalen 20 Tage Erholungsurlaub, oder 27 Tage Erholungsurlaub zustehen (Nach LF E2 §3). Hierfür erkläre ich euch gleich wie ich bisher arbeiten musste. Außerdem würde ich gerne wissen, ob mir Zusatzurlaub nach LF E2 §6.1 zusteht.

    Also fange ich mal mit der Erklärung zu meiner Arbeite an. Ich arbeite im Rettungsdienst in 24h Schichten. Dabei arbeite ich in meiner Schicht wie folgt:

    In der ersten Woche Montag und Freitag
    In der zweiten Woche Dienstag und Samstag
    In der dritten Wiche Mittwoch und Sonntag
    In der vierten Woche Donnerstag und dann wieder von vorne

    Dabei arbeite ich jeweils von 07:00 Uhr morgens bis 07:00 Uhr morgens am nächsten Tag. Dabei komme ich bei diesem normalen Schichtwechsel auf 7 oder 8 Dienste im Monat, je nachdem ob mein erster Dienst am 1.; 2.; 3. oder 4. Tag des Monats ist.

    Nun ist es jedoch so, dass ich laut meiner Dienststelle verpflichtet bin, im Schnitt pro Tag 6,86 Stunden zu arbeiten. Bei einem 31 Tage Monat ergibt das 212,66 Stunden und bei einem 30 Tage Monat 205,8 Stunden. Wenn ich jetzt nur nach meinem normalen Schichtplan arbeite, komm ich bei 7 Diensten auf 168 Stunden und bei 8 Diensten auf 192 Stunden. Das bedeutet, dass ich jeden Monat 13,8; 20,66; 37,8 oder 44,66 Minusstunden habe. Deshalb muss ich jeden Monat 1 - 2 Dienste zwischen meine normalen Dienste einschieben muss. Das bedeutet, dass ich dann z.B. Mo - Mi - Fr arbeite muss.

    In den ersten beiden Monaten meiner Dienstzeit (Juli, August) war ich auf Lehrgängen und im Krankenhaus - bzw. Rettungswachenpraktikum. In der Zeit vom 01.September 2008 bis einschließlich dem 31.März 2009 habe bzw. werde ich in folgenden Tagewochen gearbeitet haben:

    X T = X Arbeitstage in der Woche

    3T; 2T; 1T; 2T; 2T; 4T; 2T; 2T; 2T; 3T; 1T; 2T; 2T; 2T; 1T; 3T; 2T; 2T; 1T; 2T; 2T; 2T; 1T; 2T; 2T; 2T;

    Meiner Meinung nach trifft hierbei der §3 LF E2 zu, da es sich offenslichtlich um einen unregelmäßigen Wechsel zwischen 1-, 2-, 3- und 4-Tage Woche handelt.

    Nun zu den Nachtschichten.

    Laut dem Leitfaden ist ein Nachtdienst:

    Nachtdienst im Sinne der Nrn. 6.1.1 und 6.1.2 ist der dienstplanmäßige Schichtdienst zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Nachtdienststunden in Schichten, in denen der Zivildienstleistende lediglich in der Zivildienststelle anwesend sein muss, um im Bedarfsfall bestimmte Tätigkeiten auszuüben (Bereitschaftsdienst), bleiben unberücksichtigt.

    Mein Chef behauptet nun, dass es sich bei unseren Nachtdiensten nur um eine Art Bereitschaftsdienst (seinen Wortlaut habe ich nicht mehr im Kopf) handelt, ob wohl wir in den überwiegenden Fällen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr arbeiten müssen.

    Zusammenfassend möchte ich eig. nur wissen, ob mir 20 oder 27 Tage Erholungsurlaub zustehen und ob mir der Zusatzurlaub bei Nachtdienst zusteht.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

    Liebe Grüße
    Julia