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    • CommentAuthorgalgenhumor
    • CommentTimeFeb 16th 2009 bearbeitet
     
    Tagchen.
    ich hätt mal eine frage : ich bin im bereich hausmeister als zivi tätig was auch (siehe wetter) wochenendarbeit bedeutet. Allerdings kein normalen tag sondern nur stundenweise und auf bereitschaft ( es könnte ja schneien).

    Nun wird mir gesagt das ich nur die zeit mir als überstunden aufschreiben darf welche ich auch wirklich im betrieb gearbeitet habe am wochenende. Das heißt konkrett : tu ich eine halbe stunde schnee schippen darf ich mir eine halbe stunde gutschreiben und diese unter der woche absetzen. bin ich nur im bereitschaftsdienst (von 7 - 19uhr) muss aber nicht in denn betrieb rein darf ich mir garnix gutschreiben.

    diese regelung gilt allerdings erst seit mir,der zivi vor mir hat sich immer,egal wie lang er im betrieb war 2 stunden gut geschrieben (auser natürlich er war länger da dann hat er sich mehr gutgeschrieben) und ich weis auch von anderen arbeitskollegen das diese sich beispielsweise pauschal für einen bereitschaftsdienst (ohne einsatz) 4 stunden gutschreiben dürfen.

    nun ist es nicht so das ich neben meinem betrieb wohne sondern mit dem auto eine dreiviertelstunde anfahrtsweg (und eine dreivirtelstunde zurück) habe und empfinde es als äuserst unfair mir für insgesamt 1.5 stunden weg + (z.b.) 30 min. arbeit nur eine halbe stunde gut schreiben zu dürfen,zumal das bei anderen kollegen nicht der fall ist.

    Im leitfaden hab ich nix dazugefunden, wie sind bei solchen einsätzen die allgemeinen regelungen?

    hoffe mir kann jemand helfen :)
    • CommentAuthorflare
    • CommentTimeFeb 21st 2009
     
    Sind die Wochendarbeiten denn zusätzlich zu 5 Arbeitstagen in der Woche oder kriegst du dafür einen Tag frei innerhalb der Woche?
    • CommentAuthorgalgenhumor
    • CommentTimeFeb 22nd 2009
     
    die wochenendarbeiten sind zusätzlich zu 5 tagen in der woche. ich krieg nix frei. auser halt die stunden die ich am we dort bin (aber nicht die anfahrtszeit welche in meinen augen bei einem zusätzlichen wochenendienst ebenfalls als arbeitszeit gewertet werden müssen.)


    konkrett : es ist halb 7 uhr morgens an einem sonntag und ich stürzt jetzt zum winterdienst ...werd mal wieder 2 wochen lang nicht ausschlafen können*schnief* :(