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    • CommentAuthorspätzünder
    • CommentTimeJan 26th 2009
     
    Hallo Leute,

    ich habe vergangenen Freitag meine Einberufung bekommen.

    Habe darauf plädiert nicht gezogen zu werden, ist dennoch eingetreten..

    Ich habe meine Verweigerung per Einschreiben weggeschickt und hoffe darauf ein KDV zu werden! Ich möchte eine Zivistelle antreten.

    Ich könnte diese ab April belegen.

    Meine Frage ist, legt der Bund, bzw. das Bundesamt für Zivildienst welches meinen Antrag kontrolliert, den Zeitpunkt fest zu dem ich mit der Zivilstelle beginnen muss?

    Ich werde in absehbarer Zeit umziehen (Sommer, rund 250km)! Mir stellt sich die weitere Frage ob ich nach dem Antritt eines Dienstes am jetztigen Wohnort, einfach zum nächsten zu wechseln wenn ich umziehe?

    Ich habe gelesen, dass man zum Amt muss.. Anträge erfüllen etc pp..

    Aber ist es denn einfach, einfach jetzt ab April 3 Monate Dienst zu leisten und Juli dann in Bayern? Ich muss umziehen - aber ist der Ziviplatzwechsel einfach? Wie sieht es mit dem Zeitpunkt des Dienstantrittes seitens der Behörden aus? Muss ich mit einer Zwangsplatzvergabe und Zwangstermin rechnen?

    VIELEN VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN!

    Mfg Spätzünder :)
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeFeb 7th 2009
     
    Hallo,
    erstmal zu deiner verweigerung an sich:

    Denk bitte daran, dass du, wenn du bis zum Einberufungszeitpunkt keine Entscheidung vom Bundesamt für Zivildienst (BAZ) bekommen hast, trotzdem zum Wehrdienst antreten _musst_!!! Du kannst dann aber den Einsatz an der Waffe verweigern mit hinweis auf deine Verweigerung.

    Den Dienstbeginn bestimmt natürlich das BAZ...
    Wegen deinem Umzug würde ich mich, wenn sich das BAZ gemeldet hat, dass du anerkannt bist, gleich mit der Personennummer bei denen melden und denen den Fall schildern und da fragen was du machen sollst. Vllt. sagen die ja gleich das sie dich dann dort wo du hinziehst einsetzen können in einer Stelle die ne Unterkunft bereitstellen kann.

    LG
    Daniel