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    • CommentAuthorHoof
    • CommentTimeJan 19th 2009 bearbeitet
     
    Hallihallo allerseits,

    ich habe da folgendes Anliegen, wo ich mir rechtlich nicht im Klaren bin wie es ausschaut, und zwar:

    angefangen habe ich meinen Zivi vor knapp 3 Monaten im Krankenhaus "A", dementsprechend hab ich an Krankenhaus "A" adressiert auch die Einberufung für den Lehrgang in Braunschweig bekommen, der 1 Woche andauern soll. Soweit so gut, nun wurde ich in diesem Krankenhaus so schlecht behandelt, dass ich mich nach Krankenhaus "B" habe versetzen lassen. Nun wollte ich heute diese Einberufung für den Zivilehrgang von der Personaltante in Krankenhaus "B" abstempeln lassen, diese meinte jedoch das ginge erst einmal nicht, da die Einberufung für den Lehrgang ja noch an Krankenhaus "A" gerichtet sie und sie zu klären habe, wann ich wo zu nem Lehrgang gehe.

    Meine Frage lautet nun wie folgt:

    Der Lehrgang wurde ja vom Bund festgelegt, und meiner Ansicht nach ändert das Wechseln der Dienststelle nichts am festgelegten Zeitraum des Lehrganges
    (Tätigkeitsbereich ist in beiden Krankenhäusern der gleiche). Ich möchte den Lehrgang aber so antreten, wie er bereits festgelegt wurde, da mir das persönlich sehr entgegen kommt. Weiß da jemand genaueres? Also ob ich mir jetzt nur ne "neue" Einberufung mit richtiger Adressierung zuschicken lassen muss?