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    • CommentAuthor3L3CTR0
    • CommentTimeOct 2nd 2008
     
    Hallo Leute,

    ich habe letztens meine Einberufung bekommen, Poststempel 22.9.

    Ich habe dann am 24.9 meine Verweigerung persönlich abgegeben und dies auch bestätigt bekommen, anschließend habe ich noch nen Brief bekommen, das mein KDV Antrag am 24. einging und zum BAZ weitergeleitet wurde.

    Nun kam ein Brief vom BAZ in dem geschrieben steht, dass über meinen KDV noch nicht entschieden werden konnte und ich 1 Monat für ne Schriftliche Anhörung Zeit habe, bla bla bla.

    Mein Arbeitgeber hat währenddessen auch noch ne Unabkömmlichkeitserklärung weggeschickt - bisher ohne Rückmeldung

    Also, meine Fragen:

    1. Habe ich nun verweigert bevor die Einberufung in Kraft getreten ist?? Ja, oder??

    2. Muss ich nun nochmal ein Schreiben schicken, dass ich schon verweigert habe, also der Einberufung widerrufen?

    3. Ich hab ja ein Monat für die schriftliche Anhörung Zeit bzw, dazu Stellung zu nehmen. Kann ich nun eingezogen werden solange der KDV Antrag läuft? Hängt glaube ich auch mit Frage 1 zusammen...

    4. Wenn ich ein Monat Zeit habe, dann kann ich doch auch noch warten was mit meinem Arbeitgeber rauskommt, oder?

    5. Soll ich gleich reagieren um Zeit zu bekommen bis zum Einzug oder das ganze zögern?

    Ich sag schon mal Danke und hoffe auf viele Antworten...