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    • CommentAuthorrugeforce2k
    • CommentTimeSep 22nd 2008
     
    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage. Ich hatte heute einen Zahnarzt Termin, den ich schon vor einem halben Jahr - vor Antritt meines Zivildienstes - bekommen hatte. Meine Vorgesetzte hat mir gesagt, dass ich meine Arzt Termine in meine Freizeit legen muss, da ich es während der Dienstzeit nicht darf. Ich habe dann versucht den Termin zu verlegen, aber wenn ich Pause habe, hat die Arztpraxis auch zu. Nun muss ich die fehlende Zeit in den nächsten Tagen durch längere Arbeitszeiten ausgleichen und laut meiner Vorgesetzten muss ich entweder meinen Arzt wechseln oder Urlaub nehmen für meine Arztbesuche.

    Kann sie das verlangen, oder kann ich wenn es nicht anders möglich ist die halbjährlichen Arztbesuche trotzdem während meiner Dienstzeit nehmen?

    mfg

    Chris
    • CommentAuthorZivi2008
    • CommentTimeNov 1st 2008
     
    hm,ich denke, dass du während deiner arbeitszeit keine arztbesuche machen darfst!

    musst das in der freizeit machen (wie jeder andere auch). notfalls gehste zum arzt und lässt dich krank schreiben ;)
    • CommentAuthorTorbenMaMe
    • CommentTimeNov 19th 2008
     
    Hey rugeforce2k,
    es ist so geregelt, dass wenn ein Arztbesuch nicht direkt Dienststelle betrifft (Zum Beispiel ich musste gegen Hepatitis B geimpft werden, weil ich im Krankenhaus Dienst habe) du die Besuche in deiner Freizeit machem musst.

    Also musst du in den Sauren Apfel beißen, da es sich ja so anhört als ob deine Dienststelle kein Interesse in deine Zähne hat ;)

    VG
    Torben
    • CommentAuthorzivi88
    • CommentTimeOct 6th 2010
     
    also bei mir ist des so wenn ich ein termin hab dann kann ich auch hin gehen auch wenn es währed der arbitszeit ist
    dann habich halt minus std auser der arzt schreibt michkrank für diesen tag dan dann zählt der tag als normaler arbeitstag

    ist doch eig. beimjeden so