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    • CommentAuthorflare
    • CommentTimeAug 26th 2008
     
    Ich habe im Internet gelesen und mir wurde auch schon bei der "Bewerbung" mitgeteilt, dass die Dienststelle mich nicht annehmen kann, wenn ich in eine eigene Wohnung umziehen will, da ich das 6 Monate vor Dienstbeginn hätte tun müssen usw.

    Wie sieht es denn nun tatsächlich aus?

    Ändert sich was an der Tatsache, wenn ich eine WG ziehen möchte?
    • CommentAuthortati-malle
    • CommentTimeSep 19th 2008
     
    Hallo flare,

    Mein Freund hat auch gefragt gehabt wie das aussieht mit dem Ausziehen..
    Der Zivildienststelle geht es nur darum, das wenn du nicht vorher ausgezogen bist, du keine Unterstützung bekommst vom Amt für Zivildienst leistenen..

    Das heisst wenn du von deinem Lohn die wohnung bezahlen kannst, dann kannst du ausziehen..

    Die können wir das nicht verbieten.. =)

    MfG