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    • CommentAuthorstephan
    • CommentTimeJul 24th 2008
     
    Hallo zusammen!
    Auf zivildienst.de steht dass man nur dann Mietbeihilfe erhält, wenn man bereits vor dem zivildienst ausgezogen ist
    Ausnahme: Man zieht aus einem "dringenden Grund" aus.

    http://www.zivildienst.de/cln_029/lang_de/nn_151010/Content/de/DienstLeisten/SozSicherung/UnterhSicheru/II1__USicheru/Mietbeihilfe.html__nnn=true

    Ich soll meinen Eltern 180€ Kindergeld bezahlen, was mir den Entschlus auszuziehen natürlich erleichtert.
    Reicht das als Grund um mietbeihilfe für eine eigene WOhnung zu beantragen? Oder was wäre denn ein "dringender grund"?
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
    Gruß

    Stephan
    • CommentAuthorDenis86x
    • CommentTimeOct 8th 2008
     
    Hey. ich denke mal das es da nicht viele möglichkeiten geben wird. Vllt durch eine Erkrankung Elternlicherseits.
    Ich musste immer 250€an meine eltern zahlen, was mir iwann zu blöd wurde und bin dann auch ausgezogen...
    aber ne eigene wohnung kann man sich glaub nicht mit 180€ leisten, das langt noch nichtmal für die miete.
    ich zahle jetzt mit meinem Bruder zusammen ca 600€ mit allem drum und dran.

    Eigentlich dürfte es der Unterhalsicherungsbehörde gar nichts angehen, warum du ausziehst. Ich nehme doch mal an du bist über 18 und damit volljährig.
    Wenn du ne eigene Wohnung hast, ist es halt so! Sie ziehen dich ja ein und damit müssen sie sich verpflichten dir deine miete zu zahlen.

    das sie dir evtl nur die hällfte zahlen oder nur bis zu einem bestimmten betrag find ich eine volle frechheit.
    Wir zivis helfen dem deutschen Staat im sozialwesen und dann können die doch paar einzelnen Zivi's die miete erstatten, die ihren weg allein gehen, ohne mama und papa an der seite.
    die im amt wohnen glaub noch alle mit 30-40 jahren bei ihrer mama und wissen sowas net *lol*

    eigentlich sollte ich den text mal direkt per brief als beschwerde da hin schicken...
    es geht ja vielen so.