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    • CommentAuthorlll222
    • CommentTimeJul 14th 2008
     
    Hallo,

    ich bin Zivildienstleistender ab 01.09.2008. Aus privaten Gründen war ich vor Kurzem dazu gezwungen, eine eigene Wohnung anzumieten.
    Laut Unterhaltssicherungsgesetz steht mit Mietbeihilfe (70%) zu.

    Nur: Wo muss ich diese beantragen? Meine zuständige Unterhaltssicherungsbehörde verwies mich beim ersten Mal an das regioale Ortsamt, wo ich einen "Antrag auf Wohngeld" bekam - ob der allerdings für Zivis ist, konnte mir keiner sagen.
    Beim zweiten Mal verwies man mich an die Bundeswehr, da ich "Kriegsersatzdienstleistender" sei. Bei der Bundeswehr erreiche ich niemanden.

    Was also ist zu tun?


    Und: Kann ich - trotz der nicht-eingehaltenen 6-Monate-Frist darauf hoffen, dass eventuell 100% der Mietkosten übernommen werden, auf Grund eines besonderen Härtefalls? Wie gesagt: Ich war "dazu gezwungen, eine eigene Wohnung anzumieten".


    MfG