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    • CommentAuthorabkerner
    • CommentTimeJul 8th 2008
     
    bin in einem Krankenhaus in der küche, und wollte fragen ob die Arbeiszeiten so rechtlich ok sind

    Montag bis freitag in der Frühschicht: von 07:00 bis 14:00 Uhr bin Pausen von 8:00 bis 08:15 und 11:45 bis 12:00 Uhr
    Montag bis freitag in der Spätschicht: von 12:00 bis 19:00 Uhr

    und Jedes zweites Wochenende also Samstag und Sonntag mit gleichen zeiten in zwei schichten, aber zu 99% muss ich spätschicht machen. weil die festangestellten das nicht machen wollen.
    • CommentAuthorbadangel90
    • CommentTimeAug 4th 2008
     
    Zitat: http://www.zivi-treff.de/Zivildienst/infos.html#arbeit


    Arbeitszeit:
    Die Arbeitszeit des Zivildienstleistenden richtet sich in der Regel an die Zeiten der hauptamtlich Beschäftigten in der Dienststelle. Endgültig richtet sich jedoch die Arbeitszeit an die Möglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes. Dies bedeutet ein Zivi hat unter Umständen 7 Tage hintereinander ohne Ruhetag zu arbeiten. Oftmals gehen unter Zivis Gerüchte herum, die besagen, dass man als Zivi nur 38,5 Stunden in der Woche arbeiten muss. Dies ist alles falsch, es gibt keine konkreten Vorgaben. Ansonsten gilt noch:

    Der Zivi ist verpflichtet, ohne Soldausgleich, über die eigentliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, soweit dies erforderlich ist. Überstunden kann man sich jedoch anrechnen lassen und müssen innerhalb von 2 Monaten genommen werden. Eine finanzielle Entschädigung für Überstunden gibt es nicht.

    Zivis können auch zum Schichtdienst herangezogen werden. Einen finanziellen Zuschlag oder Freizeitausgleich gibt es hier nicht.

    Beim Nachtdienst verhält es sich fast genauso wie beim Schichtdienst. Jedoch hat der Zivi in manchen Fällen Anspruch auf Freizeitausgleich.

    Wer an Sonn- oder Feiertagen arbeiten muss erhält hier auch keinen Freizeitausgleich. Ausgenommen die hauptamtlichen Mitarbeitern werden durch Freizeitausgleich oder finanzielle Zuschläge entschädigt.