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    • CommentAuthorEndoran
    • CommentTimeJun 26th 2008 bearbeitet
     
    Hallo ich möchte euch gerne meinen derzeitigen Sachverhalt schildern,

    "Ich bin seit dem 1 Mai Zivildienstleistender in Berlin. Es gab immer wieder Meinungsverschiedenheiten was Geld/Sachbezüge angeht. Am Montag den 23.06.08 kam es zu einem Gespräch zwischen mir und der Heimleitung meiner Dienststelle, mir wurde nahegelegt einer Versetzung zuzustimmen. Vor dem gespräch gab es mal wieder unstimmkeiten was nachzuleistende Arbeitstunden angeht: Mein Diensteintritt war Donnerstag der 1. Mai dazwischen lag der Freitag der 2. Mai, allerdings Dienstantrittstag war der 5. Mai. Ich wurde vor die Wahl gestellt 8 Stunden für den 2. Mai nachzuarbeiten oder mir würden die Geld/Sachbezüge bis einschliesslich 4 Mai bei der nächsten Abrechnung abgezogen werden. Aufgrund meines Einführungsseminares wusste ich das dies nicht zulässig ist, und informierte mich daher Am Sonntag den 22. Mai auf der BAZ Homepage, ich fand dort das Sonderinformationblatt Nr.9/2007. In diesem Schreiben ist eindeutig festgelegt wie dabei vorzugehen ist. Ich druckte die .pdf datei und legte es der Heimleitung am Montag, aufgrund derer Abwesenheit, auf den Schreibtisch. Am Nachmittag kam dann zu dem besagten Gespräch.

    Soviel zur eigentlichen vorgeschichte ....

    Ich verlies das Gespräch und meldete mich bei dem Hausmeister ab, ich wollte gern den Arzt aufsuchen das es mir nicht gut ging (Erhöhter Blutdruck, Kopfschmerzen) Ich zog mich um und ging zum Hausarzt. Mein Hausarzt Diagnostizierte eine Akute Reaktionsbelastung und schrieb mich bis einschliesslich Freitag krank.
    Ich bekam eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgehändigt, diese wollte ich zu meiner Dienstelle bringen.
    Es war bereits ausser Dienstzeit ca 19 uhr, ich ging zur Rezeption meiner Dienstelle und gab die Bescheiningung ab, ich lies mir dies durch die Angestellte bestätigen.
    Wärenddessen kam der Hausmeister der Dienststelle an den Tresen. Es entbrannt ein Streit, er erteilte mir Hausverbot, daraufhin verlies ich das Haus, er rief mir Beleidigungen nach und Drohte mir damit das er ja wüsste wo ich wohne, woraufhin ich ihm den "mittelfinger" zeigte. Ich hatte das Haus bereits verlassen, da rannte er von hinten an und packte mich mit beiden Händen von hinten am Hals und würgte mich. Ich konnte mich aus der Lage befreien und stellte ihn zur rede "Was er von mir will", und sagte "dafür werde ich dich anzeigen".

    Ich ging nach Hause. Am nächsten Tag erstattete ich Anzeige wegen Körperverletzung und Bedrohung bei der Polizei. Ich ging sofort zum Hausarzt und lies mir die enstandenen Verletzungen im Halsbereich (Blutergüsse/Würgemal und Schluckbeschwerden) begutachten und dokumentieren. Ich klagte über Schlafstörungen, und Ängste das Haus zu verlassen meine Ärztin überwies mich daher sofort zu einem Neurologen. Diesen Termin werde ich heute wahrnehmen.

    Ich schickte meinem Regionalbetreuer 2 Emails und sprach ihm 2 mal auf seine Telefonmailbox, erst am 3ten Tag erreichte man ihn. Ich versuchte ausserdem noch andere Telefonummern, doch niemand schien sich dafür Verantwortlich zu fühlen und verwies auf den Regionalbetreuer. Ich machte allen Personen die Dringlichkeit /Härte der Situation klar, und man wurde trotzdem mit seinen Problemen allein gelassen.

    Wie schätzt ihr die von mir beschriebene Situation ein ? Gesetzt dem falles der Neurologe diagnostiziert aufgrund des Übergriffs auf mich, neurotische und psychotische Störungen, wie sieht das dann mit der Dienstfähigkeit aus ? Welche Möglichkeiten auf Entschädigungen unabhängig der Zivilrechtlichen belange, würden mir zustehen ?

    Vielen dank
    Endoran