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    • CommentAuthorPetzibär
    • CommentTimeJun 13th 2008
     
    Hallo zusammen,

    ich fange am 01.08.08 meinen Zivildienst im Bereich Mobiler Mahlzeitendienst an. Ich habe nun ein Schreiben meiner Zivildienststelle bekommen, in dem steht, dass ich zu einem fachspezifischen Einführungslehrgang angemeldet werde. Ich habe mich nun auf der Internetseite www.zivildienst.de schlau gemacht und bin auf folgenden Link gestoßen:

    http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/nn_151142/Content/de/DienstLeisten/Bildung/EinfLehrgang/Inhalte_20fachspezifischer_20Einf_C3_BChrungslehrgang.html

    In diesem steht, dass der fachspezifische Einführungslehrgang für Zivildienstleistende ist, die im engeren sozialen Bereich tätig sind. Ich werde aber keinen engeren Kontakt mit
    pflegebedürftigen Menschen haben. Daher denke ich, wäre dieser Lehrgang eventuell hinfällig.

    Ich habe nun meiner Dienststelle eine email geschrieben und nachgefragt, und da hieß es lediglich, dass dies eine bindende, dienstliche Anordnungen lt. § 30 des Zivildienstgesetzes sei.

    Könnt ihr mir nun sagen, ob das so richtig ist, dass ich für 2 Wochen diesen fachspezifischen Kurs besuchen muss, oder ob lediglich der 1-wöchige zivildienst-spezifische Einführungslehrgang nur Pficht für mich ist????

    Vielen Dank im Voraus!

    MfG