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    • CommentAuthordave-le
    • CommentTimeJun 11th 2008
     
    Hallo..

    die frage kam sicherlich schon oft.. aber ich will trotzdem mein folgenendes problem schildern..

    ich bin beim Behinderten und krankenfahrdienst tätig.. und habe gestern bei den behörden ein kfz für den fuhrpark angemeldet... dafür habe ich von der buchhaltung 100 euro bekommen.. für anmeldung und kennzeichen... hat alles insgesamt rund 53 euro gekostet..

    heute wollte ich das wechselgeld zurückgeben.. und bemerkt.. das der briefumschlag, wo ich das wechsel geld reingetan habe, weg ist...

    finde ihn nicht mehr.. hatte den in so ein schwarzes heft getan.. wo meine ganzen fahraufträge drin sind.. und jetzt ist er weg....

    meine frage..

    in wie fern kann ich dafür haftbar gemacht werden?.. weil es ja keine absicht war...
    haftungsansprüche müssen ja erstmal über bundeszivilamt gemacht werden!??!

    und die prüfen dann wieviel ich dafür haften muss?!!

    im endeffekt ist es ja kein großer schaden der entstanden ist.. nur 47 euro...

    mfg

    david
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJun 11th 2008
     
    also ich würd mal sagen das is KEIN fall für die Diensthaftpflicht, das is dein eigener schussel und daher musst du dafür grade stehen...... so würde ich das zumindest sehen, ansonsten einfach mal den Regionalbetreuer anrufen ;)