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    • CommentAuthorhonkaponka
    • CommentTimeApr 3rd 2007
     
    Hallo,


    es ist ja möglich bis zu 665 EUR für Berufsförderungsmaßnahmen zu erhalten.
    Gerne würde ich bei einem Sprechtraining mitmachen, welches hier bei mir in der Nähe angeboten wird (Stimmlange herausfinden, Ausdruck verbessern, Rhetorik, etc. ).

    Die Dozentin bietet Kurse mit 12 Teilnehmern aber auch individuellen Einzelunterricht an.
    Am liebsten würde ich natürlich Einzelunterricht nehmen.
    Weiß jemand ob das genehmigt wird? Im Prinzip ist es doch egal. Die Grenze liegt ja bei 665 EUR. Ob ich die nun mit 20 Kursen verbrate oder direkt mit 5 Tagen intensivem Einzelnunterricht ist doch prinzipiell egal.

    Das blöde ist ja, dass ich mich vorher anmelden muss und dann erst später bescheid bekomme ob ich es nun bezahlt bekomme oder nicht. Von daher ist es ein ziemlich großes Risiko.

    Zweite Frage:
    Kann die Berufsförderung auch über die Zivildienstzeit hinausgehen?
    Mein Zivildienst geht noch bis zum 31. Mai 2007.
    Kann ich jetzt den Antrag auf Genehmigung einer Berufsförderugnsmaßnahme stellen die erst im Juni statt findet?


    Vielen Dank
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeApr 4th 2007
     
    Hallo,
    Ja sowas könnte genehmigt werden, wenn du nachweisen kannst, dass du später evtl. was mit Musik oder Präsentationen machen willst (ich glaube ich habe bei mir damals nur angegeben, dass ich Informatik studieren will und das hat gereicht. ich denke als Begründung reicht einfach Berufswunsch).

    Zweite Frage:
    Du kannst nur Bildungsmaßnahmen einreichen, die während deiner Dienstzeit sind.
    Jedoch habe ich in Erinnerung dass wen ein Großteil der Maßnahme in deiner Dienstzeit angefangen und besucht wurde, darf der Rest noch außerhalb der Dienstzeit liegen. Bei Bedarf kann ich bei dieser Frage auch mich nochmal informieren bzw. jemanden befragen der das schon gemacht hat.