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    • CommentAuthorreflux
    • CommentTimeMay 4th 2008
     
    hallo,
    es gibt hier zwar schon mehrer threas zum thema wohngeld-leider habe ich aber die informatione, die ich suche noch nicht gefunden.
    ich beginne meinen zivildienst zum 15.8 und möchte dazu in eine eigene wohnung ziehen bzw. in eine wg/wg zimmer.
    bis jetzt wohne ich noch bei meinen eltern. dieser ort ist cirka 35km von meiner zivistelle entfernt.
    meine stelle bietet auch unterkünfte an, doch mir wäre es lieber, wenn ich eine eigene wohnung/wg hätte...da ich dieses
    wohnheim feeling nicht soo gern mag bzw. es auch möglich is, dass ich ein doppelzimmer bekomme.
    meine frage ist jetzt, ob ich wohngeld bekomme , wenn ich zum 1.8 in eine wg ziehe
    und falls ja(was ich hoffe ;-) ) wieviel geld ich da bekommen könnte
    danke im voraus
    • CommentAuthorcRaZy-biscuiT
    • CommentTimeJul 4th 2008
     
    Du bekommst von der Unterhaltssicherungsbehörde 70 % der Kosten erstattet, den Rest musst du selber zahlen, da du theoretisch ja eine Dienstwohnung hast - wäre das nicht der Fall müsste die Dienststelle dafür aufkommen.