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    • CommentAuthorAyReon
    • CommentTimeApr 22nd 2008
     
    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage bezüglich der Bezahlung von "normalen Fahrtkosten" und nicht den Aufschlägen ab 30km.
    Ich wohne ca 12km von meine ZiVi-Stelle weg und werde in Zukunft mit dem Bus anreisen. - Natürlich kostet so eine Dauer-Buskarte (nicht wenig) Geld und ich wollte mich erkundigen, ob man die Monatskarte erstattet bekommt, oder sie mit seinem eigenen Sold bezahlen muss.
    (denn auf die gesamte ZiVi-Zeit gesehen, würde ein komplettes Monats-Gehalt bei mir für die Buskarten draufgehen).

    Mit freundlichen Grüßen

    AyReon
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeApr 22nd 2008
     
    Fahrkosten
    Als Zivildienstleistender werden Ihnen von Ihrer Dienststelle notwendige und angefallene Fahrkosten für den täglichen Weg von der Wohnung (privat oder dienstlich) zur Dienststelle und zurück erstattet. Einzelheiten zu den täglichen Fahrten können Sie im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes, Abschnitt F 7 nachlesen. Die täglichen Fahrten zwischen der Wohnung und Ihrer Dienststelle sind keine Dienstreisen und keine Arbeitszeit.
    Welche Voraussetzungen müssen voliegen?
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung sind:

    * Fahrkosten sind tatsächlich angefallen und
    * die Entfernung für eine Strecke beträgt mehr als 2 km (Fußweg der kürzesten Strecke)

    Welche Erstattungsregeln gibt es?
    Ist Ihnen auf Grund langer Fahrzeiten die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel nicht zuzumuten und fahren Sie mit dem PKW zur Einsatzstelle, erhalten Sie eine Kilometergeldpauschale nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG). Dies ist dann der Fall, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmittel hin und zurück mehr als 2 Stunden und 30 Minuten benötigen würden. Es zählt die Zeit von "Tür zu Tür". Die Kilometergeldpauschale nach dem BRKG finden Sie hier. Verkehren öffentliche Verkehrsmittel hingegen zeitgerecht und fahren Sie dennoch mit dem PKW--Personenkraftwagen zur Einsatzstelle, wird eine Kostenvergleichsberechnung gemacht. Es werden zunächst die Kosten ermittelt, die bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel günstigstenfalls entstehen würden. Diese Kosten werden dann den festgestellten Kosten nach der Kilometergeldpauschale gegenübergestellt. Die niedrigeren Kosten werden Ihnen erstattet.
    Müssen Fahrpreisermäßigungen berücksichtigt werden?
    Es können nur notwendige Fahrkosten gezahlt werden. Deshalb sind Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen (z.B. Zeitwertkarten wie Monatskarte und Wochenkarte).
    Muss ein Antrag gestellt werden?
    Ein Erstattungsantrag ist nicht immer erforderlich. Liegen die Voraussetzungen für eine Fahrkostenerstattung vor, sollten Sie unbedingt mit Ihrer Dienststelle - zweckmäßigerweise am Dienstantrittstag - die Einzelheiten abklären. Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und gibt Ihnen Ihre Dienststelle eine Monatskarte in die Hand, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Fahren Sie hingegen mit dem PKW ist ein Erstattungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen (Muster siehe hier). Änderungen müssen Sie Ihrer Dienststelle sofort mitzuteilen.

    (QUELLE: http://www.zivildienst.de/cln_029/lang_de/nn_151310/Content/de/DienstLeisten/Einkuenfte/Unterkunft/UntFahrkosten.html)
    • CommentAuthorAyReon
    • CommentTimeApr 23rd 2008
     
    Danke für die fixe Antwort :)