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    • CommentAuthorchriggy
    • CommentTimeApr 18th 2008
     
    Tach zusammen, bin noch Neu hier und hab ne Frage zu den Fahrtkosten.
    Muss ab 1.05 30km zu der zivistelle fahren und wenn ich die Bahn nehmen würde bin ich 2 stunden unterwegs also fahre ich mit dem Auto, aber wie wird einem das jetzt erstattet? Ist das nicht festgelegt oder hab ich den satz nur überlesen?
    • CommentAuthorgrafter
    • CommentTimeApr 25th 2008
     
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    Leitfaden Abschnitt F 7
    I Dienstliche Unterkunft
    2.2.1 Fahrkostenerstattung
    Die täglichen Fahrten des Dienstleistenden zwischen seiner Wohnung und seiner Dienststelle / Einsatzstelle sind keine Dienstreisen.
    2.2.1.1 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    Der Dienstleistende hat bei erteilter "Heimschlaferlaubnis" gegen seine Dienststelle Anspruch auf Erstattung der notwendigen und tatsächlich entstandenen Fahrtkosten, wenn die Unterkunft (Wohnung) mehr als 2 km entfernt liegt.
    Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen.
    2.2.1.2 Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeugs
    Wird ein privateigenes Kraftfahrzeug benutzt, sind in der Regel nur die fiktiven Kosten für die mögliche Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel unter Inanspruchnahme möglicher Fahrvergünstigungen zu Grunde zu legen und den Kosten für die Gewährung einer Wegstreckenentschädigung gegenüberzustellen. Ergibt diese Vergleichsberechnung, dass die Kosten für die Gewährung der Wegstreckenentschädigung niedriger sind als die Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel, muss Wegstreckenentschädigung gewährt werden.
    Verkehrt ein öffentliches Verkehrsmittel nicht oder nicht zeitgerecht, erhält der Dienstleistende bei Benutzung eines privateigenen Fahrzeugs für jeden zurückgelegten Kilometer eine Wegstreckenentschädigung in entsprechender Anwendung des § 5 des Bundesreisekostengesetzte -BRKG- von 0,20 Euro. Ein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt dann nicht zeitgerecht, wenn dem Dienstleistenden bei Benutzung ein Zeitaufwand von mehr als 2 Stunden und 30 Minuten für den An- und Abfahrtsweg einschließlich der sich ergebenden Wartezeiten entstehen würde.
    2.2.1.3 Verzicht
    Eine Verzichtserklärung auf Fahrkostenerstattung ist unzulässig. Weitere Einzelheiten siehe Nr. 2.2.2 am Ende.
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    • CommentAuthorgrafter
    • CommentTimeApr 25th 2008
     
    die kilometer berechnung steht irgendwo anders im leitfaden...aba du nimmst falk und kürzeste strecke...schon alleine das nichtkümmern der dienststelle um deine fahrtkosten ist eigendlich die erste beschwerde beim regional betreuer aba vieleicht musste das da einfach klären mit der dienstelle meistens klappt das