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    • CommentAuthorSchwammkopf
    • CommentTimeApr 9th 2008 bearbeitet
     
    Hallo,

    ich habe eine eigene Wohnung seit mehreren Jahren und auch diverse Versicherungen.
    Ob die USG meine Mietkosten/Versicherungen trägt weiß ich noch nicht. Jedoch habe ich denen schon mehr als 60 angefordete Seiten zugesendet.

    Nun zu meinem Problem:
    Ich habe beim AfZ beantragt, dass meine Lebensversicherungskosten übernommen werden, dieser wurde abgelehnt, weil die Voraussetzungen nicht gegeben seien:
    "aus der versicherungsbestätigung ist ersichtlich, dass es sich bei ihrem versicherungsvertrag um eine lebensversicherung handelt, deren laufzeit bereits vor
    vollendung des 60.lebensjahres (11.07.2046) am 30.04.2046 endet. maßgeblich ist das tatsächliche vollenden des 60.lebensjahres. der rein versicherungstechnische begriff endalter 60 ist bei der entscheidung ohne belang."

    das heißt effektiv wegen knapp 3 monate werden die es nicht zahlen (hatte angerufen und nachgefragt). bei dem telefonat teilte sie mir mit, dass es egal sei ob es 1 tag oder 1 monat sei, die voraussetzung muss erfüllt werden.

    Hat jemand eine Idee was ich nun tun kann? Ich kann nicht 80€ im monat dafür zahlen. Den vertrag einfrieren geht zwar, aber mit verlusten der entgültigen leistung.
    • CommentAuthorSchwammkopf
    • CommentTimeApr 14th 2008
     
    Hat keiner einen Rat für mich?