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    • CommentAuthorHellmut
    • CommentTimeMar 22nd 2008
     
    Hallöchen,
    bin neu hier und fang gleich mal an:

    Ich werde meinen Zivildienst am 1.September dieses Jahres in meiner Nachbarstadt (~15km Entfernung) beginnen.
    Da ich nach dem abgeleisteten Zivildienst in der gleichen Stadt studieren will, kam mit nun der Gedanke eine Wohnung (bzw. eine WG) zu suchen.
    Ein weiterer Grund für diese Entscheidung ist, dass meine Dienstzeiten sehr verschoben sind (bis 22 uhr abends) und die Bus- und Bahnanbindungen es mir sehr schwer machen würden in einem angemessenen Zeitraum nach Hause zu kommen ein Auto steht mir auch nicht zur Verfügung. Dazu kommen außerdem noch Private Gründe.
    Dazu ist noch zu sagen, dass meine Zivildienststelle keine Dienstunterkunft besitzt.Ich bin nebenbei ledig und habe keine Kinder :).

    Da ich gerade meine Einberufung plus Informationsmaterial bekommen und durchgelesen hab, tun sich nun erste Fragen auf:

    1. Die Frist von 6 Monaten zur kompletten Erstattung der Mietkosten ist abgelaufen.Nun kann man dem Schreiben nach trotzem eine Unterstützung von 70% der Miete erhalten, wenn man vor Beginn des Zivildienstes einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Nun habe ich mich bereits vor Monaten schon bei einem ehemaligen Zivi informiert, der mir gesagt hat, dass man mind. 1 monat vor Dienstbeginn eingezogen sein muss, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
    Ist da was dran, oder kann man auch eine Woche vor Dienstbeginn einziehen und mit einer Unterstützung rechenen?

    2.Gelten diese Regelungen ebenso für WGs (wozu ich wegen den geringeren Kosten eher tendiere)?

    3.Die Miete(warm) der WG wird sich auf 200-250€ belaufen. Würde in in diesem fall nur zu 70% oder komplett bezahlt bekommen? Ich habe nämlich auf der BfZ-Internetseite etwas von nem Betrage bis ~310€ gelesen, die ausgezahlt werden können.

    Danke fürs lesen,
    Ich werds nun auch mal bei der USB versuchen.
    • CommentAuthorChrisNix
    • CommentTimeApr 9th 2008
     
    Hallöchen!

    Da die Überschrift passt mach ich hier mal weiter. Ich beginne am 01.07 meinen Zivi und bin gerade dabei, den Antrag an die USG-Behörde fertig zu machen.

    Aktueller Stand: Ich wohne in einer 70qm Wohnung mit meiner Freundin. Habe einen Befristeten Arbeistvertrag welcher am 22.06.07 ausläuft und Verdiene... genug um mir diese Wohnung allein zu leisten. Ich Zahle die Miete sowie Nebenkosten momentan auch allein, da meine Freundin sich in einer mehr schlecht als recht bezahlten Ausbildung befindet. Auch Telefon/Internet (ich weiß, übernimmt USG-Behörde nicht) zahle ich. Meine Freundin kümmert sich ums Essen. Ich stehe allein im Mietvertrag, jedoch ist meine Freundin halt als Mitbewohnerin beim Vermieter gemeldet.

    Ich habe bereits mit der USG-Behörde telefoniert. Der MA dort sagte mir, dass ich, wenn ich eine Lohnabrechnung mit schicke, die Wohnung + Nebenkosten zu 100% erstattet bekomme, obwohl es über dem Maxbetrag (?310€?) liegt.
    Nun lese ich in dem Antrag an die USG-Behörde, dass ich angeben soll wieviele Personen denn in meinem Haushalt leben. Und auch in dem Teil für den VERmieter kommt diese Frage vor. Korrekter weise müssen wir beide dann ja "2" eintragen.

    Nun meine Frage: Setzt die USG-Behörde dann vorraus, dass meine Freunde jawohl 50% der Mietkosten zu übernehmen hat, ohne dass sie auch nur einen Hauch einer Ahnung haben, wieviel (bzw wenig) sie überhaupt verdient?

    Was tun? Nochmal bei der USG-B anrufen und nachfragen? Frau rausschmeißen (hihi... bitte nicht)?

    Grüße

    Der Chris