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    • CommentAuthorClaskastan
    • CommentTimeMar 12th 2008
     
    Hallo,
    ich würde gern wissen wieviel Tage ich zusätzlich zum Erholungsurlaub bekommen kann, wenn man in der gesamten Zivildienstzeit 384 Stunden Nachschicht gegangen ist?
    Am Anfang bin ich immer Früh, Mittag und Nachtschicht gegangen(sind das kontinuierliche Wechselschichten?), ich habe immer eine 5 Tage Woche.
    Oder trifft der andere Fall mit zu erheblich unterschiedlichen Zeiten auf mich zu (z.b 3 Tage Früh 6.45Uhr - 15.15Uh, 2 Tage Nachschicht 21.45 Uhr -6.15 Uhr, 5 Tage Früh,3 Tage Nachschicht,3 Tage Früh, 2 Tage Nachtschicht)?
    Oder ist beides bei mir nicht zu treffend?

    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen
    • CommentAuthorDenis86x
    • CommentTimeApr 14th 2008 bearbeitet
     
    Das mit dem Zusatz/sonderurlaub würde mich auch interessieren.

    Ich muss teilweise 7 Tage in der Woche kommen. hab dann halt mal zwischendrin frei.
    Stunden sind bei Normaldienst von 8.30uhr bis 17.30uhr (8,5h)
    und die Stunden über Nacht von 17.00uhr bis 22.00Uhr dann beginnt die bereitschaft bis 7.00uhr dann bis um 12.15uhr (10,25h + 9x 0,25 = 12,5h)
    am Wochenende ist die nacht von 18.15uhr . 23.00Uhr dann beginnt die bereitschaft bis 7.00uhr dann bis um 12.15uhr (10,00h + 8x 0,25 = 12.0h)

    Und dann ständig wechselnd... ich bin jetzt 2 wochen da und muss sagen das mir dieses Durcheinander von Zeiten ganz schön fertig macht!
    • CommentAuthorgrafter
    • CommentTimeApr 25th 2008
     
    6 Zusatzurlaub
    6.1 Voraussetzungen des Zusatzurlaubs für Nachtdienst in Schichten
    6.1.1
    Leistet ein Zivildienstleistender Nachtdienst nach einem Schichtplan
    a) mit kontinuierlichen Wechselschichten oder
    b) zu erheblich unterschiedlichen Zeiten, wobei die Lage oder die Dauer der Schichten überwiegend um mindestens drei Stunden voneinander abweichen müssen, so erhält er

    einen Arbeitstag Zusatzurlaub, wenn er mindestens 110 Stunden,

    zwei Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn er mindestens 220 Stunden,

    drei Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn er mindestens 330 Stunden,

    vier Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn er mindestens 450 Stunden


    Nachtdienst geleistet hat.
    6.1.2
    Leistet ein Zivildienstleistender Nachtdienst in Schichten, ohne dass die Fälle a) und b) der Nr. 6.1.1 gegeben sind, so erhält er

    einen Arbeitstag Zusatzurlaub, wenn er mindestens 150 Stunden,

    zwei Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn er mindestens 300 Stunden,

    drei Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn er mindestens 450 Stunden,

    vier Arbeitstage Zusatzurlaub, wenn er mindestens 600 Stunden
    • CommentAuthorgrafter
    • CommentTimeApr 25th 2008
     
    3 Bemessung des Erholungsurlaubs bei unregelmäßigen Arbeitswochen
    Setzt sich die Dienstzeit aus Arbeitswochen unterschiedlicher Dauer (z.B. unregelmäßiger Wechsel zwischen 5- und 6-Tagewoche) zusammen, kann der Urlaubsanspruch wie folgt errechnet werden:
    Arbeitswochen (52 im Urlaubsjahr) mal 0,7 = Urlaubsanspruch in Kalendertagen; das sind bei einer Gesamtdienstzeit von 9 Monaten 27 Kalendertage einschließlich aller Samstage, Sonntage, Feiertage und arbeitsfreier Tage oder in Wochen insgesamt ca. 4 Wochen, gleichgültig, ob es sich um eine 5-Tage-Woche oder eine davon abweichende Tagewoche handelt:
    Dauer der Dienstzeit
    (nach vollen Monaten gerechnet) Urlaubsanspruch in Kalendertagen
    (gerundet)
    1 3
    2 6
    3 9
    4 12
    5 15
    6 18
    7 21
    8 24
    9 27
    10 30
    11 33
    12 36