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    • CommentAuthorjensmueller
    • CommentTimeMar 3rd 2007
     
    Hallo,

    ich habe im Unterhaltssicherungsgesetz gelesen, dass
    Wehrpflichtige, die infolge des Wehrdienstes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Lohnersatzleistungen einbüßen, eine Verdienstausfallentschädigung erhalten - kann mir jemand sagen, ob dies für die gesamten neun Monate des Zivildienstes gilt? Denn ich soll jetzt meinen Dienst ableisten, bin aber schon seit eineinhalb Jahren in fester Anstellung und würde mit dem Wehrsold überhaupt nicht auskommen. Da wäre es schon super, wenn die Unterhaltssicherungsbehörde den Verdienstausfall ausgleichen würde...
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeMar 3rd 2007
     
    1. Ja diese Entschädigung gibt es die gesamten neun Monate.
    Jeodch bekommst du (nur) Unterstützung beim Bezahlen deiner Miete etc. dies umfasst nicht den gesamten Restbetrag des Gehalts.
    Am besten so früh wie möglich Kontakt mit der Unterhaltsicherungsbehörde aufnehmen, damit du später nicht mit zu wenig Einkommen da stehst.