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    • CommentAuthorsuandy
    • CommentTimeFeb 23rd 2008
     
    Hallo,

    wie ist das eigentlich?

    Mich als Berliner, bislang bei den Eltern wohnend, zieht es zu einer Zivildienststelle nach Hamburg. Eine komfortable stündliche ICE-Verbindung von 05 bis 22 Uhr besteht und ich darf ja mit meinem Dienstausweis Flatrate-fahren zwischen Wohnort und Dienststelle ;)

    Was für Zuschüsse kann ich erwarten?

    (a) Ich bleibe hier wohnen und die Dienststelle bietet keine eigene Unterkunft -> theoretisch Fahrtkostenerstattung, die aufgrund der Höhe keine Stelle übernehmen wollen wird
    (b) Ich bleibe hier wohnen und die Dienststelle bietet mir eine Unterkunft -> 0,51 Euro /km? Was zählt da, die Luftlinie, die kürzeste Straßenverbindung, Bahnstreckenkilometer oder Bahntarifkilometer? Was ist das für eine Unterkunft, ein Schlafsaal, ein Zimmer? Was, wenn ich da regelmäßig nachts nicht auftauche? Warum sollte ich denn eigentlich ausgerechnet dann diesen halben Euro / Kilometer bekommen, wenn ich vor Ort wohne? Zum nach-Hause-fahren nutze ich schließlich den Dienstausweis.
    (c) Ich suche mir in Hamburg eine Wohnung / ein WG-Zimmer -> HVV-Monatskarte und Mietzuschuss i.H.v. 70 v.H.?

    Abschließend noch etwas anderes: Wie regeln die Erste-Klasse-Fahrer die Sache mit dem Aufpreis?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Grüße aus Berlin
    suandy
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeFeb 23rd 2008 bearbeitet
     
    a) fallen mir keine ein, du kannst ja mit dem ICE fahren
    b) Die 0,51€ gibt es nur wenn schlafen in der Dienststelle angeordnet ist. Was zählt ist unterschiedlich, ich hab schon gehört, dass eine Dienststelle einfach bei Map24 den kürzesten Weg gesucht hat und den dann genommnen hat. Der Zuschuss ist eine quasi Entschädigung für das entfernte Wohnen fremd der Heimat. In Dienststellen hat man oftmals ein Zimmer. Bei mir war es eine Art WG. Jeder hat ein kleines Zimmer bekommen und Küche, Bad etc. konnte man sich teilen.
    c) Ja dann bekommst evtl. einen Mietzuschuss und Anfahrt zur Dienststelle.
    • CommentAuthorsuandy
    • CommentTimeFeb 23rd 2008
     
    Danke für die rasche Antwort :)

    zu (a): Da bliebe mir also nur ein Untermietvertrag für das Zimmer in der elterlichen Wohnung, das von der Unterhaltsstelle bezahlt wird. Ist es aber nicht so, dass mir die Dienststelle die Fahrtkosten (in Cent / km) zahlen _muss_ und ich davon nicht einmal freiwillig Abstand nehmen kann? Ergo ein Grund mich abzulehnen.

    zu (b): Anwesendheitspflicht / -kontrolle?
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeFeb 23rd 2008
     
    a) Die Dienststelle zahlt nicht den Mobilitätszuschlag (Cent/km). Der Mobilitätszuschlag ist keine Erstattung der Fahrtkosten etc. sondern nur eine Entschädigung, dass man so weit von seiner Heimat wohnen muss.
    b) Ich glaube keine Dienststelle prüft auch wirklich ob ihre Zivis auch ordentlich da schlafen, wo sie eigentlich sollten. Man sollte den Zivildienst nicht mit irgendeiner Klassenfahrt verwechseln :)