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    • CommentAuthorJamal
    • CommentTimeFeb 8th 2008
     
    Hallo,

    Mal die KURZFASSUNG FÜR EUCH:
    ich wohne seit 1.2007 in eigener Wohnung. Zivibeginn: 8.2007
    regelmäßig wiederkehrende Einkünfte im Zeitraum 1.2007-8.2007 ~ circa 340 Euro/Monat
    monatl. Kosten Wohnung: 505 Euro.

    Mein Antrag wurde ABGELEHNT weil ich trotz der 6 Monate wohnzeit in der Wohnung VOR Zivibeginn die Miete NICHT VOLL durch selbstverdientes Geld bezahlen konnte.

    Was bleiben mir da für Möglichkeiten? Ich bekomme von meinem Vater noch ca. 400 Euro Monatlich Unterhalt - DAS WIRD ABER NICHT ANGERECHNET - eine Frechheit wie ich finde, denn ohne diesen Betrag hätte nichts funktioniert.

    BITTE UM RAT.

    mfG
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeFeb 8th 2008
     
    Ich denke von der Unterhaltssicherungsbehörde aus gibt es da keine Möglichkeiten mehr. Geschenke gibts eben nur an Weihnachten.

    Es gibt dann immer als Alternative in der Dienststelle selbst zu wohnen. Viele DIenststellen bieten das an.
    • CommentAuthorJamal
    • CommentTimeFeb 9th 2008
     
    Ich arbeite im Kindergarten, da gibt es keine Unterkunft. Außerdem sind es nur ca. 3 KM zu meiner Zivistelle.

    "Geschenke gibts nur an Weihnachten" ? Was soll das bedeuten? Witzig finde ich das nicht, ich brauche zufällig auch geld zum Leben. Den Unterhalt erhält schließlich ja meine Mutter und nicht ich, also stehen mir die 400 Euro nur de facto zur Verfügung - vielleicht ist ihnen das nun klarer Herr Schöffler.

    mfG
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeFeb 9th 2008
     
    Das soll bedeuten, dass ich kein Freund der Einstellung "Der Staat soll alles für mich besorgen" bin.
    Aber ich möchte hier keine Grundsatzdebatte eröffnen. Es gibt einfach Richtlinien wann man Geld von der Unterhaltssicherungsbehörde bekommt und wann nicht. Ich persönlich finde diese Richtlinien völlig in Ordnung. Es muss nicht sein, dass wir den Einkommensteuersatz um 1% anheben müssen nur damit _jeder_ Zivi seine Wohnung nicht selbst finanzieren muss.
    Ich halte mich nun aus der DIskussion raus und hoffe dass noch andere Zivildienstleistende die vielelleicht weiterhelfen können.
    • CommentAuthorMaddy
    • CommentTimeFeb 9th 2008
     
    Wie wärs mit ner neuen günstigeren Wohnung? In der Zivischule hat der Dozent ein paar Beispiele gebracht. Eins war das das man keine Hilfe bekommt wenn man die Wohnung davor nicht selber gezahlt hat. Einer hatte sich extra für die Zivistelle ne Wohnung besorgt, etwa 2 Wochen vor Beginn. Der Erhält von der Unterhaltsicherungsbehörde den maximalen Beitrag von etwa 310-320€. Ich frag mich eh was du für einen kleinen Palast hast. 505€ sind in dieser Gegend gut ne 3-4 Zimmer Wohnung (und ja hier ist es recht teuer weil der Daimler in Sifi recht nah ist).
    • CommentAuthorJamal
    • CommentTimeFeb 10th 2008
     
    Also scheint so als wolle mir hier keiner helfen. Es geht doch darum, dass mensch unterstützung bekommt. Denkt jemand vielleicht noch daran, dass in Hamburgs Umgebung die Wohnung ziemlich teuer sind? Und ich wohne hier ja nicht alleine, bin aber als einziger Mieter im Vertrag festgehalten.
    Verstehe nicht wieso hier immer gleich vom Gegenteil ausgegangen wird. Herrlich.

    Also das er die Wohnung 2 Wochen vorher hatte und dann volle Bezüge bekommt kann gar net sein, weil mensch mind. 6 Monate vor Beginn dann schon da wohnen hätte müssen ;-) Aber ok, ich glaube eurer Weisheit mal, hab mir von einem "Zivi-Forum" ehrlich gesagt mehr versprochen als Unterstellungen und Abzockereivorwürfe, so kann mensch sich täuschen ;-)

    mfG
    • CommentAuthorgrEg
    • CommentTimeFeb 10th 2008
     
    @Jamal
    ich meine, dass wenn die USB nicht zahlt, dann müsste eigentlich die Dienststelle zahlen:
    http://www.zivildienst.de/cln_029/lang_de/nn_152086/Content/de/DienstLeisten/Einkuenfte/Unterkunft/Untmietundmietnebenkosten.html__nnn=true
    Zitat: "...Weil Sie während des Zivildienstes grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Unterkunft haben, sind Ihnen bei Heimschlaferlaubnis ggf. entstandene Miet- und / oder Mietnebenkosten von Ihrer Dienststelle zu erstatten, soweit die Unterhaltssicherungsbehörde (USB) diese Kosten nicht übernimmt..."