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    • CommentAuthorWölfche
    • CommentTimeFeb 1st 2008
     
    Hallo,

    ich hoffe das ich hier richtig bin und das es dieses Thema noch nicht gab und ich es bei meiner Forensuche übersehen habe.
    Es geht um folgendes:
    Mein Freund macht dieses Jahr Abitur und wollte danach Zivildienst leisten. Er hat sich in der letzten Woche verzweifelt nach Stellen umgesehen. Das Problem er kommt aus einer ländlichen Gegend, in seinem Heimatdorf und im näheren Umkreis gibt es keine Zivildienstsellen. Also hat er es in der nächst größeren Stadt (Magdeburg) versucht, allerdingst möchte ihn hier niemand annehmen, da er von ausserhalb kommt und keiner die Fahrtkosten übernehmen möchte. Alle antworten nur das sie dafür ein beschränktes Budget haben (100Eur) und dass das Bahnticket was er braucht diesen Wert übersteigt. Er hat auch angemerkt, dass er auf die Anfahrtskosten verzichten würde, da es ihm möglich ist von mir aus zur Zivistelle zu fahren und ich wohne mitten in Magdeburg, doch das lehnen sie ab, da sie verpflichtet sind von seinem Heimatort aus die Kosten zu übernehmen. Ich hatte die Idee gehabt, das er hier seinen Erstwohnsitz anmeldet, da wir voraussichtlich eh in diesem Jahr noch zusammengezogen wären, aber man hat ihm gesagt dass das nicht anerkannt werden würde, da er hier mind. 12 Monate wohnen müsste. Was ich irgendwie nicht verstehe. Erstwohnsitz ist Erstwohnsitz, oder nicht?
    Er möchte nicht irgendeine Zivistelle zugewiesen werden, da er da erstens nicht weiß wo er landet und zweitens nicht weiß welche "Drecksarbeit" er dann ausführen muss.
    Aber irgendwie läuft doch da was mächtig schief, es kann doch nicht sein, das Leute aus ländlichen Gegenden derart benachteiligt werden.
    Welche Möglichkeiten gibt es, da vielleicht doch noch einen Ausweg zu finden?

    Danke im Vorraus
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeFeb 2nd 2008
     
    Also entweder ich habe deinen Beitrag nicht richtig verstanden, oder das alles ist etwas komisch.
    Also als Zivildienstleistender darf man im Dienst kostenlos mit der Bahn fahren. Das gilt auch für den Hin und Rückweg. Der Zivildienstausweis dienst hier als Fahrausweis.
    Das nächste ist, dass es völlig egal ist wo er seinen Wohnsitz hat. Die Dienststelle muss keine Kosten übernehmen, die nicht entstanden sind. Ohne Quittung kann auch nichts bezahlt werden.
    Und das mit den 12 Monaten hab ich auch noch nie gehört in dem Zusammenhang.

    Also wirklich weiterhelfen kann ich da nicht, ich habe eher das Gefühl hier gibt es Kommunikationsmisverständnisse zwischen deinem Freund und der Dienststelle und ob da nicht Sachen durcheinander kommen. Normalerweise ist es überhaupt kein Problem aus einer ländlichen Gegend heraus in einem anderen Ort den Zivildienst zu machen. Wenn es hier wirklich an der Unwissenheit der Dienststellen liegt, würde ich noch bei 2-3 anderen nachfragen. Es kann sein, dass ab und zu, gerade kleinere DIenststellen immer nicht ganz genau wissen was Sache ist. Aber in einem Krankenhaus etc., wo viele Zivis sind weiß man eigentlich bescheid und hier sollte es keine (oder wenige) Probleme geben.

    Ansonsten gibt es natürlich immer noch die Möglichkeit sich eine Dienststelle zu suchen wo man auch wohnen kann. Da sollte es dann wirklich keine Probleme mit dem Anfahrtsweg geben.
    • CommentAuthorWölfche
    • CommentTimeFeb 2nd 2008 bearbeitet
     
    Leider gibt es laut Aussage der Bahn keine Vergünstigungen für Zivildienstleistene in Sachsen-Anhalt.
    Die Zivildienststelle geht davon aus, dass er von zu Hause aus zum Dienst fährt und dass sie seine Fahrkosten bezahlen muss. Deshalb würde jede Stelle Zivis aus der Stadt bevorzugen. Es ist denen egal wenn er in die Bewerbung schreibt das er von Magdeburg aus zur Dienststelle fahren kann. Sie seien VERPFLICHTET ihn die Anfahrt vom Hauptwohnsitz zu erstatten.
    Ein Hauptwohnsitz in Magdeburg würde nur anerkannt werden, wenn er 12 Monate hier gemeldet wäre, ein naher Verwanter hier wohnt oder wir verheiratet wären (wollten wir zwar aber nicht in den nächsten Monaten :) )
    Er hatte sich im hiesigem Uni-Klinikum und beim Amt erkundigt.

    Ich finde das auch alles total "crazy"

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    hab mich gerad bei der BAZ erkundigt wegen Bahnfahrten mit Ziviausweis. Das gilt nur für Familienfahrten, nicht für die täglichen Pendelfahrten.
    (irgendwie auch komisch)

    Quelle:
    http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/nn_151318/Content/de/DienstLeisten/Einkuenfte/Reisekosten/Familienheimfahrten/FamHStart.html__nnn=true

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    Bei den Dienststellen wo er in MD wohnen kann, ist er verpflichtet diese auch zu nutzen, sprich er muss da jede Nacht aufkreuzen um dort zu pennen.
    Das sollte nicht Sinn und Zweck der Sache sein.

    Grüzzelz
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeFeb 2nd 2008
     
    Familienfahrten können auch tägliche Pendelkarten sein. Im Dienstausweis wird der Heimatort und Dienstort eingetragen. Zwischen diesen beiden Orten kann man hin und her fahren. Der ist gültig unter der Woche, am Wochendene, innerhalb der Dienstzeit und außerhalb der Dienstzeit.
    Eine von vielen Quellen:
    http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/nn_152086/Content/de/Glossar/Web/F/FahrkarteFamilienheimfahrt.html

    Ansonsten fällt mir wenig zu dem Fall sonst ein. Wie ich schon in meinem ersten Post geschrieben habe, ich halte die ganze Sachlage für etwas komisch.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeFeb 12th 2008
     
    Ich denke du meinst die täglichen Fahrten zur Dienststelle, wie man z.B. wenn man noch zur Schule geht als Schulweg hat.

    Laut Zivildienst-ABC (S. 20) sind "[werden] notwendige und entstandene Fahrkosten [..] von der Dienststelle erstattet, sofern die Entfernung zwischen Unterkunft und Einsatzstelle mehr als 2 km beträgt. Benutzt der ZDL für diese Fahrt mindestens 4-mal im Monat ein Fahrrad, kann er eine Pauschale von 5,–€/Monat erhalten."

    Ausschlag gebend dafür ist
    1) wenn er KEINE Dienstliche Unterkunft angeordnet bekommt (steht in der Heranziehung):
    Die Adresse wo dein Freund am Tag VOR der EInberufung (also bei Einberufung zum 01.03.2008 der 29.02.2008) mit dem Hauptwohnsitz gemeldet ist. Wenn das dann bei dir ist, dann ist die Stecke von dir zur ZDS abrechnungsfähig.

    2) wenn er eine Dienstliche Unterkunft angeordnet bekommt wo die Dienstliche Unterkunft liegt (dann bekommt er aber, wenn er mehr als 30km bis nach Hause fährt noch Mobilitätszuschlag, was u.U. mehr ist als das was er an Fahrtkosten bekommen würde)

    Wenn er das bei der ZDS seines Vertrauens angibt (dann hat er sich ja informiert ;), das kommt so oder so immer schon gut an) und er da bei dir gemeldet ist dann sollte das kein Problem sein.

    Gruß
    schnuffel