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    • CommentAuthorgrEg
    • CommentTimeJan 31st 2008
     
    Bin mir über eine Sache unsicher. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
    Wenn mein Dienst zum 31.03.08 ausläuft und ich meinen Resturlaub von 10 Tagen ab dem 14.03.08 nehme, dann leiste ich ab dem 14.03.08 keinen Dienst mehr. Ist mein Dienstende dann der 13.03.08 oder der 31.03.08? Damit hängt natürlich die Frage zusammen, ob ich dann auch Sold+Sachbezüge bis einschließlich dem 31.03.08 oder dem 13.03.08 kriege. Weil sonst würde ich meinen Urlaub einen Tag vorverlegen, sodass ich den 31.03.08 ableisten würde.
    Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr erfreut.
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeJan 31st 2008
     
    Urlaub heißt nicht Dienstende. Während dem Urlaub bist du ganz normal Zivi und erhälst auch deine Bezüge.
    • CommentAuthorgrafter
    • CommentTimeMar 10th 2008
     
    also erstmal vorweg dein dienst endet nicht am 31.03.08; das ist dein offizielles Dienstende! dein Dienst endet am 28.3.08!! warum? also Abschnitt E 5, Nr. 2.2.1.4 "Sonderurlaub aus Anlass der Entlassung" !!! da drinn steht das man nicht an einem Samstag; Sonntag oder Montag entlassen werden kann. Dann ist es immer der vorrige Freitag: Also in deinem Fall der 28.03.08! also du musst dann nicht bis zum 31.03 urlaub nehmen. Du bekommst deinen sold pünkltich zum 15.3. Entlassungsgeld zum 31.03......an sich darfst du aba keinen urlaub am ende zur dienstzeigverkürzung nehmen weil es erholungsurlaub ist und der mittig in der dienstzeit zu nehmen ist. quasi musst du am 28.3 eigendlich noch zum dienst..aba wenn die dienststelle das dich so machen lässt ist das alles ok. man merkt bei solchebn fragen immer wieder wie wenig den zivis doch erklärt und geholfen wird. schön so nen forum. sollte man vieleicht mehr raus machen...