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    • CommentAuthormichatronic
    • CommentTimeFeb 26th 2007
     
    Hallo,

    ich habe eine wichtige Frage.

    Mein Entlassungstag ist der 30. April 2007. Das ist ein Montag.
    Dieser Tag ist in meinem Betrieb auch ein Schließtag, d.h. also, dass ich Urlaub nehmen müsste.

    Jetzt habe ich gelesen, dass ich Freitag entlassen werde, wenn der Entlassungstag auf einen Montag fällt.
    Muss ich jetzt noch Urlaub nehmen oder nicht?

    Danke für die Antwort.

    MfG
    michatronic
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeFeb 27th 2007
     
    Kurz Frage. Wo hast du sowas denn gelesen?

    Wenn du entlassen bist, bist du entlassen und musst keinen Urlaub mehr nehmen.
    • CommentAuthormichatronic
    • CommentTimeMar 4th 2007
     
    Na im Leitfaden, wo denn sonst. :roll:

    Sonderurlaub aus Anlass der Entlassung



    Der Entlassungstag ist grundsätzlich der Heimreisetag. Fällt der Entlassungstag jedoch auf einen Samstag, Sonntag, Montag oder einen Wochenfeiertag, ist Heimreisetag der vorhergehende Werktag; der Samstag gilt hierbei nicht als Werktag.

    Die Dienststelle hat dafür Sorge zu tragen, dass der Dienstleistende bis 21 Uhr am Heimatort eintreffen kann. Es ist zulässig, den Dienstleistenden am Heimreisetag zur Dienstleistung heranzuziehen.

    Diese Regelung gilt sowohl für Unterkunfts- als auch für Heimschläfer.

    Bei vorzeitigen Entlassungen ist grundsätzlich der im Bescheid genannte Entlassungstag der Tag der Entlassungsreise.

    ( Leifaden E5 2.2.1.4 )
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeMar 4th 2007
     
    ah ok danke.
    Ja, so wie ich das hier lese, darfst du dann am Freitag gehen. Urlaub musst du aber trotzdem nicht nehmen.
    • CommentAuthorZivi
    • CommentTimeMar 25th 2007
     
    Hier geht es doch um Sonderurlaub und bisher musste ich den immer beantragen!
    Ist das in diesem Fall nicht so? :?:
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeMar 26th 2007
     
    Ja das stimmt Sonderurlaub, wie bei Bildungsmaßnahmen etc. musst du (eigentlich) beantragen. Ich denke das wird bei dem für die Heimfahrt auch so sein.
    Deine Dienststelle kann dir aber mehr dazu sagen. Wie gesagt, die eine Dienststelle sieht das sehr streng und der anderen ist es recht egal.