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    • CommentAuthorjogi
    • CommentTimeJan 24th 2008
     
    Hallo,
    im Februar werde ich 18 und erwarte meinen Musterungsbescheid. Ich habe gehört, dass man während der Musterung, also während der ganzen Untersuchungen, schon gefragt wird und evtl. auch schon etwas unterschreiben soll, ob man Wehrdienst oder Zivildienst machen will. Ist das richtig oder darf man auch dazu gar nichts sagen. Ich habe nämlich eine leichte erbliche Bluterinnugserkrankung und hoffe auf untauglich. Wie verhalte ich mich am besten?
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeJan 24th 2008
     
    Also ob ich gefragt wurde weiß ich schon garnicht mehr. Ich bin mir aber sicher fast ja.
    Doch du kannst auch nein sagen, dass macht überhaupt nichts. Die Verweigerung kann schriftlich bis zum Dienstantritt erfolgen.
    • CommentAuthorjogi
    • CommentTimeFeb 5th 2008
     
    Was ist aber, wenn ich bei der Musterung sagen/unterschreiben muss, dass ich Zivildienst leiste (ich möchte auf keinen Fall zum Wehrdienst), dann aber als untauglich ausgemustert werde. Muss ich dann trotzdem den Zivildienst antreten? Andererseits kann ich ja wohl kaum sagen, ja, ich entscheide mich für den Wehrdienst und komme dann hinterher mit Gewissensproblemen. Das ist doch total angreifbar und unglaubwürdig, oder?
    • CommentAuthorgrEg
    • CommentTimeFeb 5th 2008 bearbeitet
     
    Folgendes: Jemand der ausgemustert wurde muss weder Wehr- noch Zivildienst ableisten.
    Dass man Vorort gleich gefragt wird ist richtig, war zumindest bei mir auch so. Ob man nun Vorort "Ja" oder "Nein" sagen soll, das ist so eine Sache. Einige behaupten, dass wenn die Vorort schon wissen, dass Person A Zivildienst leisten will, ihn "anders" mustern, also nach dem Motto: "Für den Wehrdienst können wir ihn nicht gebrauchen, aber der will ja eh Zivi, also lassen wir seine Probleme mit xy durchgehen....."
    Was da dran ist, lässt sich natürlich sehr schwer sagen.

    Wenn Du Dich entscheiden solltest, dass Du erstmal sagst Du willst zum Bund, brauchst Du keine Sorge zu haben, du kannst auch nachträglich verweigern. Du musst halt persönlich schauen wann Du mit Schule/Ausbildung fertig bist und wie es mit dem Einberufungstermin ausschaut, weil die Anerkennung einer Verweigerung paar Wochen dauert und Du ansonsten eingezogen werden könntest, bevor das mit der Verweigerung durch ist.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeFeb 12th 2008
     
    Bei mir war das so:
    Als der nette Herr von der Verwaltung im Kreiswehrersatzamt meine Daten nochmal abgeglichen hat hat er mich gefragt was ich denn tun möchte, wenn ich tauglich gemustert werde und hat mir dann gleich 5 Antwortmöglichkeiten aufgezeigt:
    - Wehrdienst
    - Zivildienst
    - Ersatzdienst (also FSJ oder ADIA und sowas)
    - Ausmusterung aufgrund eines § des Wehrpflichtgesetzes (wenn schon 2 Brüder Dienst geleistet haben muss man nicht mehr ;) )
    - unentschlossen

    Du kannst lso auch sagen, dass du dir das noch überlegen willst ob du Verweigern willst.
    Entscheidest du dich für die Verweigerung, bekommst du ein Formblatt vorgelegt auf dem nur draufsteht:

    "Der Wehrpflichtige (dein Name) erklärt hiermit zur Niederschrift das er auf Grundlage des Art. 4 Abs. 3 den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert."

    Das musst du unterschreiben und das ist einfach nur die "offizielle" Verweigerung der dann noch die Aufforderung zur Begründung vom BAZ folgt.