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    • CommentAuthorOliver
    • CommentTimeJan 23rd 2008
     
    Hallo,


    ich stehe derzeit vor einem Problem.

    Ich bin Schulabgänger vom Gymnasium nach Halbjahr 13.1, habe aber den schulischen Teil meiner Fachhochschulreife.
    Damit wollte ich ursprünglich an die hiesige Kunsthochschule studieren gehen, jedoch ist meine private bzw. familiäre Situation nicht "sicher" genug. Kurz gesagt, kann es gut sein, dass in nicht allzu ferner Zukunft alle Stricke reissen und die Familie zerbricht, was einen Auszug meinerseits mit sich ziehen würde.
    In einer solchen Situation ist es für mich die beste Lösung, eine Ausbildung zu beginnen, weshalb ich auch schon nach möglichen Stellen suche und die ein oder andere Bwerbung auch schon abgegeben habe (Rückmeldung noch offen).

    Jetzt habe ich allerdings ein Schreiben bekommen, dass ich zum 01.07.2008 meinen Zivildienst antreten soll, damit verbunden habe ich zwei Monate Zeit, mir selbst eine Stelle dafür zu suchen.

    Mein Problem jetzt: Dem Zivildienst kann ich scheinbar nur entkommen, wenn ich heirate, Vater werde oder einen rechtsverbindlichen Ausbildungsvertrag vorweisen kann. Allerdings gehen die Bewerbungsfristen vieler Firmen bis zum 31.03. oder gar noch länger. Also kann ich innerhalb dieser zwei Monate gar keinen Ausbildungsvertrag vorlegen.

    Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?
    Der Zivildienst würde mich im Ernstfall nicht ausreichend absichern =(


    Danke schonmal im voraus.

    Liebe Grüße
    Oliver
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeJan 23rd 2008
     
    Bis auf Antrag auf erneute Musterung fällt mir gerade nichts ein.
    Das der Zivildienst dich nicht ausreichend absichern würde halte ich für so nicht richtig. Im Notfall bekommt man eine Unterkunft gestellt, "kostenlose" Heilfürsorge, Verpflegung und noch eine ausreichende Vergütung (sofern man keine Schulden etc. hat).
    • CommentAuthorOliver
    • CommentTimeJan 24th 2008
     
    Danke für deine schnelle Antwort.

    Du hast Recht, für den Zeitraum des Zivildienstes wäre ich wahrscheinlich ausreichend abgesichert. Jedoch muss ich auch an die Zeit danach denken. Selbst mit einer freiwilligen Verlängerung des Dienstes (max. 4 Monate glaube ich), stehe ich nach dem Zivildienst ohne etwas in der Hand.
    Somit wäre ich an der gleichen Stelle wie vorher, mit dem Unterschied, dass ich dann fast 22 bin, wenn ich eine Ausbildung beginnen möchte.

    Sollte ich lieber einen Antrag auf Zurückstellung stellen oder besser auf erneute Musterung?

    Bekommt man letzteres so ohne weiteres durch?


    Danke nochmals.
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeJan 24th 2008
     
    Ich glaube mal ein Antrag auf Zurückstellung ist in diesem Fall besser. Die erneute Musterung ist ja auch kein Freifahrschein, der direkt eine Ausmusterung zu folge hat. Die erneute Musterung ist nur empfehlenswert wenn sich auch irgendwas an deiner Gesundheit geändert hat.
    Man sollte nich vergessen, dass es auch Betriebe gibt die es lieber haben, dass jemand schon den Wehrdienst/Zivildienst abgeleistet hat. Da man bei Übernahme sofort zur Verfügung steht. Früher hab ich das noch häufig bei einem BA-Studium gesehen, dass die Ableistung des Wehdienst verlangt wurde.
    • CommentAuthorOliver
    • CommentTimeJan 24th 2008
     
    Hmm... klingt einleuchtend.
    Gut, dann werd ich wohl mal einen solchen Antrag stellen.

    Danke für deine Hilfe =)