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    • CommentAuthorKaiFR
    • CommentTimeJan 19th 2008
     
    Moin,
    habe ein Problem, und suche eine mögliche Antwort in diesem Forum.
    Werde zum 29.02.2008 mit meiner Ausbildung fertig. Zum 01.03.2008 stehe ich zur Einberufung an. Ich habe mich jedoch im Vorfeld auf eine andere Arbeitsstelle beworben. Nun hätte ich von dieser Firma eine Zusage zum 01.03.2008. Bin aber dann unabkömmlich. Kann man sich aufgrund "beruflicher Chancen" oder ähnliches freistellen lassen???
    • CommentAuthorLex Talionis
    • CommentTimeJan 20th 2008
     
    Hi,
    hatte das selbe Problem ...
    man kann die Einberufung beim Zivildienst nur bei einer Ausbildung oder Studium 'verschieben' ... und 'freistellen' lassen schon mal gar nicht ... es sei denn du wurdest ausgemustert.
    Eine Chance auf einen Job scheint dem Staat egal zu sein ...
    • CommentAuthorKaiFR
    • CommentTimeJan 21st 2008
     
    Und was ist, wenn es zwar ein Areitsvertrag ist, ich aber eine 6monatige Ausbildung machen muss???
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJan 23rd 2008
     
    Wenn du eine Ausbildung machst musst du das nur mit dem Ausbildungsvertrag beim BAZ nachweisen und eine Zurückstellung beantragen.

    Wenn du aber - wie du ja schreibst - unabkömmlich bist, dann kann dein Arbeitgeber einen Antrag beim BAZ stellen das du zurückgestellt wirst.

    Einfach mal mit dem Arbeitgeber quatschen ;)