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    • CommentAuthorkarlkarlsen
    • CommentTimeJan 18th 2008
     
    Hallo bitte kann mir einer helfen?
    Ich Arbeite in eine Altenheim als Hausmeister. Ich sollte in der Weihnachtszeit "freiwillig" am Stand des Heims auf dem Weihnachsmarkt etwas verkaufen (ca.6 Std.). Nun soll ich demnächst wieder 4 Stunden "freiwillg" helfen! Freiwillig heißt in meinem Fall das ich arbeite ohne Stunden aufgeschrieben zu bekommen! Ich muss aber kommen hat mien Chef gesagt, denn das ist schon immer so!
    Jetzt frage ich mich ob einer weiß, ob man Zusatzstunden machen muss ohne Überstunden aufgeschrieben zu bekommen?

    Ich würde mich freuen wenn mir einer helfen kann!
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeJan 19th 2008
     
    Wie ist es denn bei den hauptamtlichen Mitarbeitern? Machen die da auch mit?
    • CommentAuthorkarlkarlsen
    • CommentTimeJan 19th 2008
     
    Ja die machen auch mit, aber nicht alle nur die Hausmeister. Sie machen das aber natürlich nur freiwillig, weil sie Angst haben, bzw. der Cheffin in den A.... kriechen wollen!
    • CommentAuthorHansWurst999
    • CommentTimeJan 24th 2008
     
    Das steht auf der zivi-treff Seite:
    Der Zivi ist verpflichtet, ohne Soldausgleich, über die eigentliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, soweit dies erforderlich ist. Überstunden kann man sich jedoch anrechnen lassen und müssen innerhalb von 2 Monaten genommen werden. Eine finanzielle Entschädigung für Überstunden gibt es nicht.
    • CommentAuthorgrafter
    • CommentTimeMar 10th 2008
     
    du machst überstunden und feierst sie dann am nächsten tag ab. sprich du gehst 4 stunden früher am nächsten tag heim. ich glaube auch das es freiwillig ist weil es wohl nicht dein aufgaben bereich als hausmeister sein sollte irgendwas zu verkaufen aufm weihnachtsmarkt^^ dann am besten noch für die cheffin privat auf ihrem stand^^
    • CommentAuthorSirB
    • CommentTimeJul 1st 2008
     
    Nein Falsch!
    Der einzig richtige Weg ist dich bei deinem Betreuer beim Ziviamt zu melden die machen dann der Cheffin dampf!
    Ansonsten wenn man es drauf anlegt nicht erscheinen, ist kein Vertragsbruch jedoch der Cheffin dies vorher ankündigen.

    "Der Zivi ist verpflichtet, ohne Soldausgleich, über die eigentliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, soweit dies erforderlich ist. "

    über die eigentliche Zeit hinausarbeiten heißt mal ne stunde dranzuhängen nicht irgendwo mal zu erscheinen etc. und erforderlich ist es in dem gargestellten Fall schon garnicht.