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    • CommentAuthorangrusa
    • CommentTimeJan 13th 2008 bearbeitet
     
    Hi,
    ich habe Fragen zur Mietbeihilfe, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe.
    Ich werde im Sommer 2008 meinen Zivildienst beginnen, möglichst im Raum Wiesbaden / Mainz. Im Moment wohne ich bei meinen Eltern. Sobald ich den Zivildienst antrete möchte ich dann aber zuhause ausziehen, aus persönlichen Gründen. Kriege ich die Mietbeihilfe, auch wenn ich theoretisch genauso gut bei meinen Eltern weiter wohnen könnte? Ich weiß, dass ich nicht 100% bekommen würde, da ich ja noch keine 6 Monate eine eigene Wohnung habe. Aber wenigstens 70% müsste ich doch bekommen oder? Achja, wird mit der Mietbeihilfe eigentlich die Warm- oder Kaltmiete finanziert?

    Und noch eine Frage: wofür geht denn normalerweise der Sold drauf? Da man ja verpflegt wird, kann man den doch auch zur Bezahlung der Miete verwenden, oder brauche ich den für andere Sachen?

    Schonmal danke für Antworten!!
    MfG
    angrusa
    • CommentAuthorgrEg
    • CommentTimeJan 13th 2008
     
    Ich bin mir zu 100% sicher, dass es reicht wenn du auch einen Tag vor Dienstantritt den Mietvertrag unterzeichnest, du auch Mietbeihilfe bekommst.
    Wenn der Zeitraum kleiner ist als 6 Monate glaube ich, dass 70% die Unterhaltsicherungsbehörde zahlt und den Rest die Dienststelle.

    Was du mit dem Sold machst ist deine Sache.
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeJan 14th 2008
     
    also wenn du nicht 6 monate vorher nen mietvertrag hast, musst du nen dringendes wohnraumbedürfnis nachweisen. Aber vllt solltest du mit deiner Dienststelle abstrechen ob die nicht vllt ne dienstliche unterkunft anordnen (weil du dann keine mietbeihilfe bekommst)
    gruß
    daniel
    • CommentAuthorMRG1986
    • CommentTimeJan 15th 2008
     
    Also: Wenn deine Dienststelle keine Unterkunft stellt, dann musst du naürlich irgendwo wohnen....
    Da hat grEg ganz recht... Selbst ein tag davor reicht aus um von der USG 70% zu bekommen!!!!
    Den Rest MUSS dir deine Dienststelle zahlen, da sie dir keine unterkunft stellt!
    Gezahlt wird natürlich die Warmmiete, kannst ja nicht von kaltwasser und ohne Strom leben! Aber: Gezahlt wird auch nur, wenn die Wohnung für dich angemessen ist, d.h. dir allein steht keine 120 qm wohnung zu mit einem Kostenfaktor von sagen wir mal 630€ warm.... Google mal nach, irgendwo wirst du was finden, was dir weiterhilft... Irgebdwo wird stehen, wie viel qm wohnfläche einem Einzelnen zu stehen und wie teuer sie sein darf (von Stadt zu Stadt verschieden, wegen qm Preise! )
    • CommentAuthorcRaZy-biscuiT
    • CommentTimeJul 4th 2008
     
    292 € sind die Obergrenze, der Rest ist selber zu tragen... nur mit Wohngemeinschaften zu schaffen, da alles andere erbärmliche Verhältnisse sind.
    • CommentAuthorchrissi
    • CommentTimeJul 9th 2008
     
    hi,
    habe eine ähnliche Frage.

    - Ich wohne jetzt noch über 200km von meine Zivistelle weg, bei meinen Eltern. (Mobilitätszuschlag?)
    - Ich wurde mit einer Dienstunterkunft einberufen, allerdings wurde mir jetzt von der Dienststelle mitgeteilt, dass ich wahrscheinlich doch kein Zimmer von der Dienststelle bekommen kann.
    - Ich bekomme also bei Dienstantritt meine Heimschlaferlaubnis.
    - Ich habe eine 2-Zimmerwohnung gefunden, in die ich für ca. 350€ ziehen könnte.

    Wie muss ich jetzt vorgehen um von der Unterhaltssicherungsbehörde die Miete bezahlt zu bekommen, worauf muss ich achten und komme ich noch den Mobilitätszuschlag?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.