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    • CommentAuthormatthiasschilder
    • CommentTimeJan 6th 2008 bearbeitet
     
    Hallo,

    bin eigentlich beim Stöbern über Google auf die Seite hier gestoßen, war auf der Suche nach der Entlohnung..
    nun gut, darum gehts bei meiner Frage aber nicht. Hab mich also nochmal bischen weiter auf der Seite hier umgeschaut..

    "Auch nach Ablauf der Wehrdienstzeit gibt es Pflichten für einen Zivi.

    * Man hat dem Bundesamt für Zivildienst seinen ständigen Wohnsitz mitzuteilen. Dies geschiet auch durch eine Umeldung des Wohnsitzes über das Einwohnermeldeamt.
    * Ferner darf man ohne Genehmigung des BAZ, seinen ständigen Wohnsitz nicht länger als 8 Wochen verlassen.
    * Diese Zivildienstüberwachung endet mit der Vollendung des 32. Lebensjahres."

    Finde ich ehrlich gesagt ein bischen belastend. Besteht da eine besondere Notwendigkeit zu? Gibt es (wohlgemerkt legale) Möglichkeiten, sich dieser "ZivildienstÜBERWACHUNG" (wo bin ich hier eigentlich?!) vor Vollendung des 32. Lebensjahres zu entziehen?

    Bevor jemand nach dem "warum" fragt: Das sind pers. Daten, die gehören mir und gehen die eigentlich gar nichts an. Besonders da ich vor kurzem die Erfahrung gemacht hab, dass unsere tollen Einwohnermeldeämter Daten wohl ganz gern mal an jeden X-Beliebigen weitergeben. Oder wo kommen ansonsten die netten Geburtstagsglückwünsche vom CDU-Ortsverband her? Ich trau denen keine 5 Meter übern Weg.

    Danke..
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeJan 6th 2008 bearbeitet
     
    Diese Überwachung hat im Katastrophenfall seinen Sinn, damit im Verteidigungsfall sehr schnell Truppenverbände zusammengestellt werden können, die die Bundesrepublik verteidigen. Die guten Zivis müssen dann Schützengräben ausbauen.
    Eine legale Methode sich davon zu entziehen ist mir nicht bekannt.
    Ja das mit dem Einwohnermeldeamt ist so eine Sache. Es ist richtig dass diese die Daten weitergeben. Man kann dem Widersprechen indem man bei Abgabe seiner Daten darauf explizit verweist und dann ein weiteres kleines Formular ausfüllt. Jedoch ist es so, dass dies nur wenige wissen und man auch in der Regel nicht darauf hingewiesen wird. Und so werden viele Menschen auch noch weiterhin sich an Glückwünschen erfreuen (müssen).