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    • CommentAuthorpaddy87
    • CommentTimeJan 4th 2008
     
    Hi....

    habe eine dringende wichtige frage!!

    also ich muss zum 01.06.08 meinen Dienst antreten!! alles bereits geklärt!!

    nun erwartet meine freundin ein kind!!

    ändert sich da irgendetwas??

    -bekomme ich mehr geld??
    -kann man komplett den dienst weglassen??
    -kann ich das im nachhinein nun angeben/wenn ja wo??

    danke


    gruß
    patrick
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeJan 4th 2008 bearbeitet
     
    Ja da kann sich was ändern. Ich habe da nicht mehr allzuviel in Erinnerung. Aber es ist zum Beispiel möglich das du eine Babyausstattung bezahlt bekommst etc. Das Ganze hängt danna uch noch damit zusammen ob das Kind ehelich oder nichtehelich gezeugt worden ist usw.
    Ich würde dir raten mit der Unterhaltssicherungsbehörde deiner Region Kontakt aufzunehmen. Soweit mir bekannt regeln die diesen Sachverhalt für Zivis. Die können dir genaue Angaben geben.
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeJan 4th 2008
     
    Ich habe gerade was genaues gefunden in einem Merkblatt vom Bundesamt für Zivildienst.
    Zitat von II1-403 Merkheft über die soziale Sicherheit der Zivildienstleistenden und ihrer Familienangehörigen, Stand 2007, Herausgegeben vom BAZ, Seite 18, Punkt 1.4:

    -------------------------------------

    Folgende Leistungen können Ihrem Kind bzw. Kindern gewährt werden:

    Das eheliche Kind oder das Stiefkind, das in einem gemeinsamen Haushalt mit Ihnen lebt, erhält
    • monatliche Unterhaltsleistungen in Höhe von 12 v. H. Ihres Nettoeinkommens. Es gibt hier eine Höchstgrenze bzw. einen monatlichen Mindestunterhalt;
    • eine einmalige Beihilfe für eine Babyausstattung, wenn das Kind während des Zivildienstes geboren wird;
    • Weihnachtsgeld im Dezember;
    • eine Krankenhilfe, wenn diese nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften nicht gewährt wird oder soweit die Kosten einer Krankheit nicht von einer privaten Krankenversicherung ersetzt werden. Die Krankenhilfe wird in dem Umfang gewährt, wie sie nach der gesetzlichen Krankenversicherung zustehen würde;
    • Überbrückungsgeld für den ersten Monat nach dem Zivildienst.

    ---

    Das nichteheliche Kind, für das Sie das Sorgerecht haben, erhält
    • monatliche Unterhaltsleistungen in Höhe von 20 v. H. des Nettoeinkommens. Es gibt hier eine Höchstgrenze bzw. einen monatlichen Mindestunterhalt;
    • eine einmalige Beihilfe für eine Babyausstattung, wenn das Kind während des Zivildienstes geboren wird;
    • Weihnachtsgeld im Dezember;
    • eine Krankenhilfe, wenn diese nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften nicht gewährt wird oder soweit die Kosten einer Krankheit nicht von einer privaten Krankenversicherung ersetzt werden. Die Krankenhilfe wird in dem Umfang gewährt, wie sie nach der gesetzlichen Krankenversicherung zustände;
    • Überbrückungsgeld für den ersten Monat nach dem Zivildienst.

    ---

    Das nichteheliche Kind, für das Sie kein Sorgerecht haben, erhält den monatlichen Unterhalt, zu dem Sie gesetzlich verpflichtet sind.

    Zitat Ende.
    ----------------------------------
    • CommentAuthorpaddy87
    • CommentTimeJan 4th 2008
     
    hi danke dir schonmal.....

    kannst du das viell etwas genauer beschreiben??

    also geld usw. ja...

    freistellung oder ähliches dadurch keinen anspruch drauf richtig??

    gruß und nochmal danke

    patrick
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeJan 4th 2008
     
    Nein genauer kann ich es nicht beschreiben. Wie gesagt, melde dich am besten mal bei der Unterhaltssicherungsbehörde bzw. dem Bundesamt für Zivildienst selbst. Nur dort erhälst du wirklich verlässliche Informationen.