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    • CommentAuthorDaniel
    • CommentTimeFeb 10th 2007
     
    Hallo,

    schreibe hier in etwas "besorgter Mission" :)

    Die Situation ist Folgende: Ich hab im Juni 2004 mein Abi gemacht, mich das Jahr vorher schon um eine Ausbildungsstelle zum Fachinformatiker beworben und die Stelle auch zum ersten August 2004 zugesagt bekommen. Vorher hatte ich erfolgreich verweigert und bekam dann meinen Heranziehungsbescheid zum Zivildienst. Nach einigem Schriftverkehr und der Schilderung meiner Situation wurde ich bis zum 31.07.2007, also dem Ende meiner Ausbildungszeit, zurückgestellt.

    Vor einigen Wochen bekam ich von meinem Ausbilder die Zusage, dass ich bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 3.0 oder besser einen Zwei-Jahres-Vertrag mit anschließender Komplettübernahmemöglichkeit erhalten würde - gerade in der Region aus der ich komme ein wahrer Lottogewinn. Heute erhielt ich dann einen Brief vom Bundesamt für den Zivildienst, mit der Ankündigung der Heranziehung zum 01.08.2007 - war ja abzusehen.

    Nun stehe ich da, einen quasi-sicheren Arbeitsvertrag (3.0 Durchschnittsnote halte ich absolut für erreichbar), und die Ankündigung der Heranziehung.

    Habe natürlich sofort einen Brief geschrieben, meine Situation geschildert und will ihn nachher noch zur Post bringen. Wie stehen meine Chancen nochmal nach hinten zurückgestellt zu werden? Es wäre wirklich fatal wenn ich diese Berufsmöglichkeit verlieren würde, da mein Wohnort gerade für extrem hohe Arbeitslosenzahlen bekannt ist.

    Für Tipps und Hilfe wär ich euch sehr dankbar!

    Gruß Daniel
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeFeb 10th 2007
     
    Hallo,
    Ich kenne mich leider in diesen Bereichen noch nicht so gut aus. Und mir ist lediglich ein Fall bekannt, bei der eine Ausbildung verschoben wurde und er dann mit 24 erst seinen Dienst ableisten musste.
    Ich glaube weniger dass sie dich noch einmal zurückstellen, denn eigentlich ist ja jeder junge Mensch verpflichtet seinen Dienst abzuleisten.
    Was ich an deiner Stelle versuchen würde. Evtl. probieren ob sie dich erneut mustern. Denn deine letzte Musterung ist ja schon ein Weilchen her und somit ist der aktuelle Musterungsbefund nicht mehr aktuell. Ob so etwas funktioniert weiß ich nicht aber könnte funktionieren. Denn wenn es zu einer Musterung kommt ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering dass du einberufen wirst. Einmal durch das Alter und andererseits kann man da ja etwas nachhelfen.
    Hast du eigentlich schon deinen Arbeitgeber davon erzählt? Durch deinen Zivildienst solltest du eigentlich keine Nachteile haben und er "muss" deinen Arbeitsplatz freihalten (Wird jedoch nicht bei jeder Firma so praktiziert).
    Da fällt mir noch eine andere Möglichkeit ein. Es besteht die Möglichkeit nicht eingezogen zu werden, falls du unentbehrlich für das Unternehmen bist. Gerade viele Familienbetriebe nutzen diese Möglichkeit. Evtl. kannst du ja mal mit deinem Vorgesetzen klären ob das möglich ist.

    Mehr an Ratschlägen fallen mir bei deiner Situation leider nicht ein. Ich werde aber mal in meinem Freundeskreis nachfragen ob jemand auf ähliche Weise um den Zivildienst gekommen ist.
    • CommentAuthorDaniel
    • CommentTimeFeb 10th 2007
     
    Hallo Michael,

    erstmal danke für deine Antwort & deine Bemühungen!

    Zwei sehr gute Ideen, vor allem die mit der Musterung! Aber auch die "Unentbehrlichkeitsklausel" gefällt mir wirklich gut. Nur ist da halt das Problem, dass das Bundesamt für Zivildient einen Wiederspruch darin finden könnte:

    Einerseits würde der Chef schriftlich behaupten, ich sei unentbehrlich (was ja auch stimmt, ich bin nunmal in meinem Aufgabenbereich momentan der Einzige und eine Einschulung eines neuen Mitarbeiters würde äußerst aufwendig und negativ für die Firma sein), andererseits macht er meine Übernahme von meinem Notendurchschnitt in der Abschlussprüfung abhängig, was die "Unentbehrlichkeit" relativiert.

    Wenn du noch weitere Infos hättest, wär ich dir sehr dankbar. Ich werde mich weiter auch noch mit der Gewerkschaft in dem Unternehmen in den ich arbeite in Verbindung setzen, evtl. können die mir ja auch noch helfen.

    Das mit dem "Arbeitsplatz freihalten" ist auch so eine Sache, mein Aufgabenbereich muss ja über den Zeitraum in dem ich fehlen würde besetzt sein, eine Neueinstellung eines Mitarbeiters wäre also unumgänglich.

    Vielleicht hast du ja noch Infos für mich, werd auf jeden Fall noch regelmäßig reinschauen. Vielen Dank nochmal!

    Gruß Daniel
    • CommentAuthorMaggi
    • CommentTimeFeb 20th 2007
     
    Hi!
    Ich war ungefähr in der selben Situation wie du jetzt!
    Ich wurde T2 gemustert und habe dann im Dezember 2005 meine Einberufung bekommen. mein chef hat dann das unabkömmlichkeits Verfahren eingeleitet. Bei mir war damals die Bedingung das ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe da sonst mein Arbeitgeber diesen Antrag nicht durch bekommen hätte! Ist ja auch logisch wie kann man mit einem befristeten Vertrag unabkömmlich sein. dein Arbeitgeber müsste dir dann einen unbefristeten Vertrag ausstellen. Das schütz dich aber nicht vor deinem Dienst hat bei mir auch nicht geholfen wurde halt nur um ein Jahr zurückgestellt so das sich mein Arbeitgeber um ersatz kümmern konnte. Ich würde es mit der neuen Musterung versuchen.