Allgemein    Zivildienst    Dienststellen    Forum  
nicht eingeloggt (Einloggen)

Du möchtest im Zivildienst Forum mitdiskutieren? Wenn du bereits einen Account hast, dann logge dich ein.

Falls du keinen Account hast kannst du dich, hier registrieren.


Dieses Zivildienst Forum soll Zivildienstleistenden eine Möglichkeit geben über den Zivildienst zu diskutieren.

Datenschutz
Haftungsauschluss
Impressum

Der Zivi Treff nutzt das Vanilla 1.1.2 Forum mit Modifikationen von M. Schöffler, IT-Entwicklungen.

    • CommentAuthornoah
    • CommentTimeNov 28th 2007
     
    Hallo erstmal,

    ich habe folgendes Problem: ich bin seit c.a. 2 Monaten Zivildienstleistender (was mir übrigens sehr viel Spaß macht) wohnte aber bei Dienstantritt noch zu Hause. Jetzt hab ich einen Mietvertrag für ein Zimmer in einer WG unterschrieben. Das ich im nachhinein kein Anspruch auf Wohngeld hab war mir klar, jetzt fällt meine finanzielle Lage aber doch derart schlecht aus das die finanzierung sehr knapp wird. Mein Anprechpartner meiner Dienststelle hat gesagt die Unterhaltssicherungsbehörde würde in bestimmten fällen doch zahlen. Nicht unbedingt viel aber 100 mehr im Monat wär schon eine riesige entlastung. Meine Frage: reicht mein Argument aus?

    Meine Mutter, meine 2 Brüder (12 und 14) und ich wohnen in einer sehr kleinen Wohnung. Wir haben 3 Zimmer, Küche und Bad. Logischerweise müssen sich meine Brüder ein Zimmer teilen. Aber diese zwei liebenswürdigen pubertierenden Monster streiten sich andauernd. Abgesehen davon trampeln wir uns gegenseitig auf den Füßen rum (wie gesagt die Wohnung ist sehr klein). Es würde einiges an Entspannung bringen wenn ich ausziehen würde und meine Brüder eigene Zimmer bekämen.
    Außerdem empfängt meine Mutter noch Hartz IV.

    Was sagt ihr dazu? Kann man da was machen? Wäre sehr nett wenn ihr mir helfen könntet.

    In diesem Sinne
    • CommentAuthorschnuffel
    • CommentTimeNov 28th 2007
     
    Dann musst du das als Begründung bei der Unterhaltssicherungsbehörde angeben. Weil wenn in eurer Wohnung nicht jeder ein eigenes Zimmer hat, hast du anspruch auf Unterhaltssicherung aus besonderem Hätefall....
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeNov 28th 2007
     
    Dieser Fall ist schon etwas schwierig zu bewerten. Ich würde dir auf jeden Fall mal empfehlen einen Antrag bei der Unterhaltssicherungsbehörde zu stellen. Mehr wie nicht klappen, kann es ja nicht.