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    • CommentAuthorThomas S
    • CommentTimeNov 27th 2007
     
    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Rückerstattung der Fahrtkosten, ich erklär einfach mal alles von Anfang an.


    Am Dienstantrittstag hatten wir es recht eilig, da der Termin zur Untersuchung beim Arzt sehr früh angesetzt war. Dementsprechen hatte wir wenig Zeit um alles mögliche mit der zuständigen Personalmitarbeitern zu erläutern.
    Wir kamen dadurch nicht dazu die Einzelheiten wegen Fahrtkosten zu klären. Sie meinte, dass das aber kein Problem sei da auch alles rückwirkend gezahlt wird.

    Nun bin ich nach 5 Monaten das erste Mal zu ihr gegangen um mir einen Quartalsschein für einen Zahnarztbesuch abzuholen. Dabei habe ich gleich die Fahrtkosten angesprochen, woraufhin sie nun meint das ich ihr noch diese Woche eine Tarifübersicht mitbringen soll, damit ich wenigstens noch das Geld für den November erstattet bekomme.

    Ihre Auffasung das man rückwirkend alles erstattet bekommt vertritt sie nun also nicht mehr.

    Ich bin jetzt etwas aufgebraust, schließlich würden mit 4mal 40€ verloren gehen.

    Hoffentlich weiß einer von euch wie das mit der Rückerstattung aussieht. Schließlich hatte ich die Kosten und würde die nun auch gerne bezahlt bekommen.

    Mfg
    Thomas
    • CommentAuthorgrEg
    • CommentTimeNov 27th 2007
     
    Ich glaub man kann ein paar Jahre rückwirkend Geld bekommen (2-3), so etwas ähnliches habe ich auf dem Lehrgang gehört. Sag der Frau Du willst das Geld haben, weil es Dir zusteht, ansonsten wirst du, um den Sachverhalt zu klären das Bundesamt für Zivildienst anschreiben.

    Bei meiner Dienststelle habe ich die ersten 2 Monate zu wenig Geld bekommen, weil die Fahrpreise frisch zu meinem Dienstantritt erhöht wurden und die ZDS noch die alte Tarifübersicht hatte. Ich sprach die von der Personalabteilung darauf an und mit der nächsten Überweisung haben sie mir die fehlenden Betrag rückwirkend erstattet.