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    • CommentAuthorMrCork
    • CommentTimeNov 26th 2007 bearbeitet
     
    Hi,

    ich war heute bei der Mussterung und habe gleich zu anfang den Antrag auf Verweigerung unterschrieben weil ich dachte das ich sowieso T2-T3 werde.
    Ich wurde dann aber wegen eines geplatzten Trommelfelles T4, und muss im Mai 2008 zur Nachmussterung.
    Da ich aber dann sicher schon eine Lehrstelle habe wollte ich fragen ob ich die Verweigerung rückgänig machen kann.

    Jetzt wollt ich fragen ob die Verweigerung verfällt wenn ich den Lebenslauf oder Begründung nicht einreiche.
    Außerdem bin ich erst 17 und somit sollte die Verweigerung doch schwebend unwirksam sein oder?
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeNov 26th 2007
     
    Wenn du keine Verweigerung abgibst, dann bist du kein anerkannter KDVler und kannst somit keinen Zivildienst machen. Bei mir in der alten Schulklasse war auch jemand der gesagt hat er möchte Zivildienst machen, aber wegen (wahrscheinlich) Faulheit es dann doch gelassen wurde und dann von der Bundeswehr eingezogen wurde. Aus diesen Erkenntnissen würde ich schließen, dass du ausgemustert wirst.
    Ich würde aber aufjedenfall nochmal nachfragen.
    • CommentAuthorgrEg
    • CommentTimeNov 27th 2007
     
    Du kannst theoretisch sogar noch während der Dienstzeit deinen KDV Antrag zurückziehen, glaub ich....
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeNov 27th 2007
     
    KDV Antrag während der Dienstzeit zurücknehmen ist kein Problem.