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    • CommentAuthorgrEg
    • CommentTimeNov 1st 2007 bearbeitet
     
    Hallo Leute,
    ich hoffe jemand hat einen Rat für mich:
    Vom Grundsatz ist es ja so, dass Dienstleistenden (Wehrdienst-, Zivildienstleistenden, FSJlern, etc...) kein Nachteil aufgrund ihres Dienstes entstehen darf.
    Die Dienstleistenden haben einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung zum nächstmöglichen Semester nach ihrem Dienst, wenn eine von 2 Bedingungen erfüllt ist:
    a) Wenn an der jewiligen Uni zum gewünschten Studienfach während der Dienstzeit keine Zulassungsbeschränkungen bestanden, oder
    (in urbanen Gebieten gibt es kaum Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkungen)
    b) Wenn der Zivildienstleistende sich erfolgreich in das Semester, welches während seiner Dienstzeit läuft, beworben hat.

    Nun mein Problem: Ich habe mich wie bei b) beworben, jedoch wurde mir abgelehnt. Dagegen habe ich Rechtsmittel eingelegt (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.) Ich habe ja wie jeder andere auch ein einklagbares Recht, wenn ich finde, dass mir zu Unrecht abgelehnt wurde.

    Nun hatte ich vorgestern einen Brief vom Verwaltungsgericht im Briefkasten und hatte mich gefreut, dass darin stand, dass die Uni mir einen Vergleich anbietet.
    So gin ich heute zur Universität. (War wirklich voll da mit Leuten, die in den Vergleich reingekommen sind, das war eine echte Massenabfertigung)
    Die von der Uni wollten mich zum Studium zulassen und haben gesagt ich solle den Immatrikulationsantrag, den sie mir Vorort in die Hand drückten, ausfüllen.
    Da sagte ich, dass ich nicht eingeschrieben werden möchte, sondern nur einen Zulassungsbescheid kriegen möchte auf dem mein Name steht. Da fragte die Frau warum. Ich antwortete, dass ich Zivildienstleistender sei und deswegen ihn haben wolle. Da erwiderte sie, dass sie Zivis keinen Vergleich anbieten....

    In meinen Augen ist das ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz, dass Dienstleistende nicht benachteiligt werden dürfen aufgrund ihres Dienstes. Wäre ich nicht Zivi, dann wäre ich jetzt zugelassen.
    Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Wenn ich den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückziehe, spare ich 2/3 der Kosten von 157,50€.
    Weiß jemand Rat, ob es sich lohnt die Sache weiterzuverfolgen??? Sollte ich das Bundesamt für Zivildienst, meinen Regionalbetreuer anschreiben? würden die was tun???
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeNov 1st 2007
     
    Da ich es nicht weiß wie es mit Vergleichen an Unis ist, kann ich dir leider nur sagen, dass der Regionalbetreuer in dieser Sache wohl weniger weiterhelfen kann.
    Ich denke damit kennen sich nur die Sachbearbeiter vom BAZ aus. Also ich würde an deiner Stelle einfach mal an das BAZ schreiben.
    • CommentAuthorgrEg
    • CommentTimeNov 1st 2007
     
    Auf der Website zivildienst.de habe ich sehr viel Email-Adresse gefunden, kann mir jemand sagen, welche davon für mein Problem am ehesten geeignet ist?
    • CommentAuthorMichael Schöffler
    • CommentTimeNov 2nd 2007
     
    also wenn ich nicht schließen könnte welche Adresse die Geeignete ist, dann würde ich einfach an die allgemeine Adresse schicken. Deine eMail wird dann (bzw. sollte) an die entsprechende Stelle weitergeleitet.